Betriebs- und Tarifautonomie im internationalen Regimewettbewerb
Beschreibung
"Die Ausführungen stammen zwar aus juristischer Feder, sollen aber auch wirtschaftliche und kulturelle Zusammenhänge verdeutlichen. Zunächst wird die rechtliche Funktionsweise von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, vor allem im Gegensatz zu gewöhnlichen Austauschverträgen, kurz rekapituliert. Dabei ist ein juristischer Vertragsbegriff Bezugspunkt. Kollektivverträge gibt es in allen westlichen Industrienationen, ihre rechtliche Konstruktion und Wirkungsweise ist aber sehr verschieden (1). Sodann werden diejenigen Funktionen von Kollektivverträgen zusammengestellt, auf die sei es Ablehnung, sei es Zuspruch gestützt werden (2). Diese Betrachtung überschneidet sich mit den in der Praxis vorgefundenen Wirkungen, die teils offen in Kauf genommen, teils verdeckt angestrebt werden (3). Zum Schluss wird ein institutionenökonomisch motiviertes, ebenso aber auch juristisch einsetzbares Deutungsmuster angefügt, das für die Korporatismusdiskussion von Interesse ist (4)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Windbichler, Christine (2002): Betriebs- und Tarifautonomie im internationalen Regimewettbewerb. Zur Funktion von Kollektivverträgen: eine juristische Analyse. In: D. Sadowski & U. Walwei (Hrsg.) (2002): Die ökonomische Analyse des Arbeitsrechts : IAB-Kontaktseminar vom 12.-16. November 2001 im Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) der Universität Trier, S. 237-255.