Geringfügige Beschäftigung: Das 630-DM-Gesetz: Was ändert sich für wen?
Beschreibung
"In dem Kurzbericht wird geschätzt, wie sich die Neuregelung der 630-DM-Jobs vom 1.4.1999 auf die Abgabenlasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgewirkt hätte, wenn die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse des Jahres 1997 unverändert fortgeführt worden wären. Es ergibt sich folgendes Bild:<br> - Für ca. 45 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse hätte sich nach neuem Recht keine zusätzliche Belastung ergeben. Dies sind kurzfristig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, die eine steuerliche Freistellung erhalten und bisher pauschal besteuert wurden sowie Beschäftigte mit mehreren Jobs, die zusammen über der 630-DM-Grenze liegen.<br> - Bei 22 Prozent in der Haupttätigkeit Versicherungspflichtigen hätten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge zahlen müssen.<br> - Bei 33 Prozent hätte, je nach steuerlicher Behandlung, eine Seite zusätzliche Abgaben zu leisten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Rudolph, Helmut (1999): Geringfügige Beschäftigung: Das 630-DM-Gesetz: Was ändert sich für wen? Abschätzung der Betroffenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch die rechtlichen Änderungen. (IAB-Kurzbericht 11/1999), Nürnberg, 5 S.