Zur Konkretisierung des Begriffs 'Schwerwiegende strukturelle Verschlechterung der Lage eines Wirtschaftszweiges' (§ 63 Abs. 4 AFG)
Beschreibung
Über den Regelfall eines vorübergehenden Arbeitsausfalls hinaus läßt der § 63 Abs. 4 AFG die Zahlung von Kurzarbeitergeld auch dann zu, wenn der Arbeitsausfall "auf einer schwerwiegenden strukturellen Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweiges" beruht. Neben der damit verbundenen ordnungspolitischen Problematik wird in dem Beitrag vor allem auf die Frage eingegangen, ob diese Umschreibung der sachlichen Anspruchsvoraussetzungen eindeutig und praktikabel ist und anhand welcher Kriterien eine derartige Festlegung erfolgen könnte. "Zusammenfassend ist festzustellen, daß § 63,4 mit marktwirtschaftlichen Prinzipien in Konflikt stehen könnte, nach denen der Staat den sektoralen Strukturwandel erleichtern, aber nicht dauerhaft beeinflussen sollte. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß es intersubjektiv überprüfbare Kriterien zur Konkretisierung des Begriffs 'schwerwiegende strukturelle Veränderungen der wirtschafltichen Lage eines Wirtschaftszweiges' nicht geben kann. Der mit unbestimmten Begriffen belastete § 63,4 sollte daher auslaufen oder durch eine praktikable Formulierung - z.B. durch Rahmenvorschriften für eine Einzelfallprüfung - ersetzt werden." (IAB2)
Zitationshinweis
Löbbe, Klaus & Thomas Siebe (1995): Zur Konkretisierung des Begriffs 'Schwerwiegende strukturelle Verschlechterung der Lage eines Wirtschaftszweiges' (§ 63 Abs. 4 AFG). In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 28, H. 4, S. 562-572.