Maßnahmen nach § 249h AFG
Beschreibung
Der Beitrag gibt einen Überblick über die jährlichen Kosten pro Arbeitsplatz und die Finanzierungsstruktur der Maßnahmen, die nach § 249h AFG gefördert werden. Die Daten basieren auf einer Erhebung des IAB zu den Lohnkostenzuschüssen nach § 249h AFG, die hochgerechnet 11.625 Maßnahmen mit 96.159 geförderten Personen umfaßt. Es wird festgestellt, daß die durchschnittlichen Lohn- und Sachkosten pro Arbeitsplatz bei jährlich 70 950 DM liegen. Je nach Maßnahmebereich gibt es allerdings große Unterschiede: Die höchsten Kosten werden im Bereich Braunkohle verzeichnet, die niedrigsten im Bereich Soziale Dienste. Jenseits der Kosten an sich sind die Finanzierungsquellen von Bedeutung. Anders als bei ABM ist es bei § 249h-Projekten gelungen, diejenigen stärker an den Gesamtkosten zu beteiligen, die von der Wertschöpfung der Maßnahmen profitieren. Entsprechend ist die Finanzierungsstruktur nach Maßnahmebereichen sehr unterschiedlich. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt rund 22%, die Länder 27%, die Treuhand 44%, die Träger 5%. (IAB2)
Zitationshinweis
Emmerich, Knut & Claudia Wolfinger (1995): Maßnahmen nach § 249h AFG. Teil 1: Finanzierungsstruktur der Kosten pro Arbeitsplatz besser als bei ABM. (IAB-Kurzbericht 06/1995), Nürnberg, 7 S.