Neue Bundesländer: Lohnkostenzuschüsse nach §249h AFG - eine Zwischenbilanz
Beschreibung
"Die strukturpolitische Zielsetzung (Förderung der Beschäftigung in den Bereichen Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe) steht bei den Maßnahmen nach § 249h AFG im Vordergrund. Für Ältere und Behinderte bestehen erweiterte Fördermöglichkeiten, Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen berücksichtigt werden. Tatsächlich sind Frauen in § 249h-Maßnahmen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Sie stellen 36 % der § 249h-Beschäftigten, während ihr Anteil an den Arbeitslosen 65 % beträgt. Der Frauenanteil in den Bereichen soziale Dienste (80 %) und Jugendhilfe (59 %) liegt deutlich über dem Durchschnitt, in den Umweltbereichen (26 %) deutlich darunter. Der Anteil älterer ArbeitnehmerInnen (ab 50 Jahre) liegt mit 21 % leicht unter ihrem Anteil an den Arbeitslosen (25 %). Der Anteil der Schwerbehinderten an den § 249h-Beschäftigten beträgt 0,3 %, gegenüber 2,3 % an den Arbeitslosen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Wolfinger, Claudia (1994): Neue Bundesländer: Lohnkostenzuschüsse nach §249h AFG - eine Zwischenbilanz. Teil 2: Teilnehmerstrukturen. (IAB-Kurzbericht 11/1994), Nürnberg, 3 S., Tabelle.