Lösung der Strukturprobleme des Arbeitsmarktes durch Deregulierung des Arbeitsrechts?
Beschreibung
"Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken werden auch durch die Existenz von Arbeitnehmerschutzrechten beeinflußt. In besonderer Weise gilt dies für Regelungen zum Schutz bestimmter Personengruppen. Solche Gruppenschutzrechte sollen der Benachteiligung dieser Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, ältere Arbeitnehmer, werdende Mütter, Jugendliche) am Arbeitsmarkt entgegenwirken. Sie sichern freilich lediglich bestehende Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch Arbeitnehmer ohne Anstellung. Am Beispiel von Kündigungsschutzregelungen zugunsten besonderer Personengruppen kann theoretisch gezeigt werden, daß Gruppenschutzrechte das Zugangsrisiko der betreffenden Beschäftigten in Arbeitslosigkeit verringern und das Verbleibsrisiko in Arbeitslosigkeit erhöhen. Die Auswertung der Geschäftsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit im Hinblick auf die Verteilung von Verbleibs- und Zugangsrisiken besonderer Personengruppen untermauert diese theoretisch abgeleiteten Hypothesen. Wird ein geringes Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit für bestimmte Personengruppen aus sozial- und gesellschaftspolitischer Sicht als wünschenswert angesehen, sind konkrete Maßnahmen darauf zu richten, das rechtlich bedingte Verbleibsrisiko durch die Förderung der Arbeitsaufnahme zu senken. Besonders wichtig erscheint dabei auch bei Kleinbetrieben die Übernahme eines größeren Teils der betrieblichen Kosten des speziellen Gruppenschutzrechtes durch die öffentliche Hand." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
Buttler, Friedrich & Ulrich Walwei (1992): Lösung der Strukturprobleme des Arbeitsmarktes durch Deregulierung des Arbeitsrechts? In: C. Brinkmann & K. Schober (Hrsg.) (1992): Erwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit im Zeichen des Strukturwandels. Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 163), S. 229-246.