Steuerreform 1990 kommt auch Leistungsempfängern zu Gute
Beschreibung
"Das IAB hat auf der Basis des Haushaltsplans 1988 der BA und aufgrund der Verteilung der Leistungsfälle von Februar und August 1988 die Auswirkungen der Steuerreform 1990 beim Arbeitslosengeld (ALG) und beim Unterhaltsgeld (UHG) abgeschätzt. Wenn statt des Steuertarifs 1988 der Steuertarif 1990 zugrundegelegt wird und sich die übrigen Arbeitsmarktbedingungen nicht ändern, errechnet sich ein Mehrbedarf von ca. 4,8 % für Auszahlungen von AGL und UHG und für Überweisungen der BA an die Rentenversicherung. Bezogen auf die Haushaltsansätze 1988 bedeutet das zu erwartende Mehrausgaben von ca. 750 Mio. DM. Zusätzliche Mehrausgaben werden bei Arbeitslosenhilfe und den anderen lohnbezogenen AFG-Leistungen entstehen. Die Steuerreform 1990 kommt also in beträchtlichem Umfang auch den AFG-Leistungsempfängern zu Gute." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
(1990): Steuerreform 1990 kommt auch Leistungsempfängern zu Gute. Mehrausgaben bei der BA zu erwarten (IAB-Kurzbericht 17.1.1989). In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (1990): Kurzberichte 1989 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 42.11), S. 9-11.