Die Abgrenzung regionaler Arbeitsmärkte mit Hilfe von Klassifikationsverfahren.
Beschreibung
"Regionale Arbeitsmärkte sind Ausdruck der begrenzten räumlichen Mobilität der Produktionsfaktoren. In dem durch sie bestimmten Bereich entscheidet es sich, ob ein Marktausgleich erfolgt oder nicht. Ungleichgewichtige Situationen können daher auch nur innerhalb der jeweiligen Marktgrenzen behoben werden. Ihre Kenntnis ist folglich ausschlaggebend für die Wirksamkeit marktregulierender Maßnahmen. Die bisherigen Vorschläge zur Bestimmung regionaler Arbeitsmärkte können methodisch nicht voll befriedigen, weil sie entweder auf Detailkenntnissen eines Forschers über das Untersuchungsgebiet beruhen und deshalb weder nachvollzogen noch auf andere Bereiche übertragen werden können, oder weil sie von willkürlich festzusetzenden Schwellenwerten abhängig sind. Diese Nachteile lassen sich bei einer Regionalisierung vermeiden, die auf Klassifikationsalgorithmen basiert. Ausgangspunkt ist die Erfassung der Übereinstimmung in den Arbeitsmarktbeziehungen der Einwohner von jeweils zwei Gemeinden. Sie haben dann den gleichen Arbeitsmarkt, wenn ihre Auspendlerquoten in allen Gemeinden paarweise gleich sind. In einem solchen Fall ist der Wohnort ohne Einfluß auf die Wahl des Arbeitsortes. Die Regionalisierung erfolgt durch Zusammenfassung der Orte, die untereinander die größte Übereinstimmung aufweisen. Durch die stufenweise Aggregation der Gemeinden mit Hilfe hierarchischagglomerativer Klassifikationsalgorithmen wird in einem Arbeitsgang eine Fülle von Alternativen in bezug auf Größe und Zahl der Regionen aufgezeigt. Zur Überprüfung der verschiedenen Möglichkeiten wird das Land Nordrhein-Westfalen anhand der Pendelwanderungsdaten der Volkszählung 1970 in regionale Arbeitsmärkte aufgeteilt."
Zitationshinweis
Buttler, Günter (1975): Die Abgrenzung regionaler Arbeitsmärkte mit Hilfe von Klassifikationsverfahren. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 8, H. 3, S. 243-250.