Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wenn das Licht ausgeht
Beschreibung
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Werden dort Sanktionen verhängt, müssen die Sanktionierten bis zu drei Monate unterhalb dieses Minimums leben. Junge Arbeitslose betrifft dies besonders, denn sie werden häufiger und schärfer sanktioniert als ältere. Eine qualitative Studie des IAB bietet Einblicke, was dies für den Lebensalltag junger Sanktionierter bedeuten kann." (Textauszug, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Schreyer, Franziska, Franz Zahradnik & Susanne Götz (2013): Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wenn das Licht ausgeht. In: IAB-Forum H. 2, S. 60-67. DOI:10.3278/IFO1302W060