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Publikation

Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung

Beschreibung

"Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Regelleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in ihrer damaligen Form für nicht verfassungsgemäß erklärt. Als Reaktion auf das Urteil wurde das Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz (RBEG) verabschiedet. In der politischen Diskussion zum RBEG wurde unter anderem thematisiert, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe Haushalte aus den Berechnungen ausgeschlossen werden können, die prinzipiell über einen Leistungsanspruch in der Grundsicherung verfügen, diesen jedoch nicht wahrnehmen. Solche Haushalte werden häufig als 'verdeckt arm' bezeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte das IAB, alternative Abgrenzungen der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe zu untersuchen. Ein wesentliches Ziel des Projekts war die Analyse von Verfahren, mit dem verdeckt arme Haushalte identifiziert werden können. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich der Ausschluss dieser Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe auswirkt. Das Ausmaß der verdeckten Armut wurde mit Hilfe eines am IAB entwickelten Mikrosimulationsmodells untersucht. Als Datenbasis wurde die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 verwendet. Die im Rahmen dieses Beitrags simulierten Quoten der Nicht-Inanspruchnahme liegen mit ca. 34 % bis 43 % zwar im unteren Bereich der in der Literatur berichteten Ergebnisse zur verdeckten Armut. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen deuten dennoch darauf hin, dass auch nach der Umsetzung der Hartz-IV-Reform Leistungen der Grundsicherung in erheblichem Umfang nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidend für die Bestimmung des Regelsatzes sind die Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte. Der Ausschluss verdeckt armer Haushalte führt bei analoger Anwendung der Berechnungsmethodik gemäß RBEG zu einem Anstieg der mittleren Konsumausgaben in den neu abgegrenzten Referenzgruppen von gut 2 % bei den Alleinlebendenden und etwa 5 % in den Paarhaushalten mit einem Kind. Das IAB wurde weiter beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen der Ausschluss verdeckt armer Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppen hat, wenn zusätzlich von einer alternativen Berechnungsreihenfolge ausgegangen wird. Dabei werden umgekehrt zur im RBEG festgelegten Berechnungsreihenfolge zunächst einkommensarme Haushalte ausgewählt und anschließend Haushalte - Bezieher von Grundleistungen und verdeckt arme Haushalte - ausgeschlossen. Die alternative Berechnungsreihenfolge bewirkt, dass beim zusätzlichen Ausschluss verdeckt armer Haushalte keine Zuwächse des mittleren Konsums in der Referenzgruppe der Alleinstehenden zu verzeichnen sind. Bei den Paarhaushalten ergibt sich ein im Vergleich zur Status quo-Berechnungsreihenfolge deutlich geringerer Anstieg des mittleren Konsums von 2 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. (IAB-Forschungsbericht 05/2013), Nürnberg, 24 S.

Bezugsmöglichkeiten

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