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Publikation

Kontinuität in der Grundsicherung

Beschreibung

In dem Beitrag werden die drei arbeitsmarktpolitischen Organisationsformen ARGE, Optionskommune und Agentur mit getrennter Aufgabenwahrnehmung skizziert. Im Mittelpunkt stehen die politischen Auseinandersetzungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 ausgelöst hat, in dem die Verfassungswidrigkeit der ARGEn aufgrund ihrer Mischverwaltung festgestellt wurde. Der durch das Urteil in Gang gesetzte zweieinhalbjährige politische Prozess und die Interessen der beteiligten Akteure werden nachgezeichnet. Ergebnis des Prozesses ist der neue Grundgesetzartikel 91e, der im Sommer 2010 verabschiedet wurde. Dieser Artikel stellt die rechtliche Voraussetzung dafür dar, dass die bisherigen ARGEn - unter dem Namen 'Jobcenter' - weiterarbeiten können und so die Chance bekommen, die Betreuung der Hilfebedürftigen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mit dem Grundgesetzartikel 91e wird auch eine neue rechtliche Grundlage für die Optionskommunen geschaffen. Diese politische Entscheidung spiegelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation, die für keines der beiden Modelle klare Vorzüge belegen konnte. Die Entscheidung, die Mischverwaltung dauerhaft festzuschreiben, steht den Föderalismusreformen der letzten Jahre diametral entgegen. (IAB)

Zitationshinweis

Steinke, Joß (2010): Kontinuität in der Grundsicherung. Jobcenter und Optionskommunen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 59, H. 3, S. 301-308.