Zur Einführung von gesetzlichen oder branchenspezifischen Mindestlöhnen - Lohnuntergrenzen und ihre Wirkungen
Beschreibung
"Die Anträge der drei Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen ('Tarifvertragssysteme stärken - Allgemeinverbindliche Tariflöhne und branchenspezifische Mindestlöhne erleichtern', Bundestagsdrucksache 17/4437), Die Linke ('Tarifsystem stabilisieren', Bundestagsdrucksache 17/8148) und SPD ('Erosion der Tarifvertragssysteme stoppen - Sicherung der Allgemeinverbindlichkeitsregelung von Tarifverträgen', Bundestagsdrucksache 17/8459) zielen darauf ab, das Tarifsystem in Deutschland zu stabilisieren. Durch eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll der Ausweitung des Niedriglohnsektors und der Erosion des Tarifvertragssystems entgegengewirkt werden. Dabei wird besonders die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen und die Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohns gefordert.<br> Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme vor allem zur Thematik von gesetzlichen beziehungsweise branchenspezifischen Mindestlöhnen. Zu tarifrechtlichen Fragen nimmt es keine Stellung. Der Vorschlag, das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten, erscheint nicht zweckmäßig. Ein System, in dem für jede Branche - möglicherweise mit zusätzlichen Differenzierungen nach Qualifikation beziehungsweise Regionen - eine andere Lohnuntergrenze gilt, dürfte aufgrund seiner Komplexität nur äußerst schwer zu administrieren sein. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn hingegen - gegebenenfalls differenziert nach Ost- und Westdeutschland und mit besonderen Regelungen für Jugendliche und junge Erwachsene - , dessen Höhe mit Augenmaß festgesetzt ist, kann das Tarifsystem als untere Grenze stützen und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen im Niedriglohnsektor beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
König, Marion, Joachim Möller, Michael Stops & Ulrich Walwei (2012): Zur Einführung von gesetzlichen oder branchenspezifischen Mindestlöhnen - Lohnuntergrenzen und ihre Wirkungen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Februar 2012. (IAB-Stellungnahme 02/2012), Nürnberg, 14 S.