Weiterentwicklung des SGB II: Flexible Lösungen für eine heterogene Klientel
Beschreibung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften ("ARGEn") nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Der Beitrag untersucht, wie in Zukunft die Betreuung der Hilfebedürftigen im SGB II organisiert werden sollte unter drei Aspekten: 1.) Wie sieht der Gegenstand der Betreuung aus? Mit welcher Klientel hat man es überhaupt zu tun? 2.) Welche komparativen Vorteile haben die bisherigen Akteure, nämlich die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen? Welche Defizite gibt es jeweils?; 3.) Welche Erfolgsfaktoren lassen sich vor diesem Hintergrund für eine Neuorganisation der Betreuung im SGB II ableiten? Die AutorInnen kommen zu dem Ergebnis, dass bei der anstehenden Neuordnung die auf den Einzelfall bezogene Flexibilität der Grundsicherungsstellen hohe Priorität haben muss und dass dies am besten dadurch sichergestellt werden kann, wenn dezentrales Handeln seitens der Kommunen und zentrale Zielsteuerung durch die BA sich gegenseitig ergänzen und unterstützen. (IAB)
Zitationshinweis
Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2008): Weiterentwicklung des SGB II: Flexible Lösungen für eine heterogene Klientel. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 95-99.