Regionale Typisierung im SGB II-Bereich
Beschreibung
"Das am 1. Januar 2005 eingeführte Sozialgesetzbuch II (SGB II) sieht vor, dass Personen, die diesem Rechtskreis unterliegen, von so genannten SGB II-Trägern betreut werden. Diese lassen sich anhand ihrer Organisationsform in Arbeitsgemeinschaften (ARGE), Getrennte Trägerschaften (GT) und zugelassene kommunale Träger (zkT) unterteilen. Die einzelnen Träger sehen sich mit sehr unterschiedlichen regionsspezifischen Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt konfrontiert. Diese Rahmenbedingungen setzen der Leistungsfähigkeit der einzelnen SGB II-Träger bereits bestimmte Grenzen. Ist die Arbeitslosigkeit relativ hoch, wird es einem Träger relativ schwer fallen, seine erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung zu integrieren. Bei einem prosperierenden Arbeitsmarkt wird sich der Träger entsprechend besser darstellen. Insofern ist für einen angemessenen Vergleich der SGB II-Träger immer die objektive Arbeitsmarktsituation mit zu berücksichtigen. Im IAB wurde aus diesem Grund bereits Ende 2005 ein Instrumentarium für den SGB II-Bereich eingeführt, das eine Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse von SGB II-Trägern im Sinne eines Benchmarking schafft (vgl. Blien et. al 2005). Dazu wurden jeweils Träger mit ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen zu Gruppen, so genannten SGB II-Typen zusammengefasst. Diese Typisierung der SGB II-Träger wurde nun aktualisiert. Der Text enthält - neben einer ausführlichen Erläuterung des methodischen Vorgehens - eine Erklärung, warum eine Aktualisierung notwendig wurde und welche Änderungen sich dadurch ergeben haben. Abschnitt 2 diskutiert die Gründe für die Aktualisierung, die Abschnitte 3 und 4 beschreiben die notwendigen Schritte, um zur Typzugehörigkeit zu gelangen. Hierzu hat das IAB ein noch relativ neues Verfahren verwendet, das zum ersten Mal bei einer Typisierung von Arbeitsagenturen zum Einsatz kam und bereits bei der letzten Typisierung SGB II angewandt wurde. Die Besonderheit dieser Methode liegt in einem zweistufigen Vorgehen. Im ersten Schritt werden jene Variablen mittels Regressionsanalysen identifiziert, anhand derer in einem zweiten Schritt die SGB II-Typen mithilfe von Clusteranalysen gebildet werden. Neben dem eigentlichen Endprodukt - der Zuordnung der SGB II-Träger zu einem bestimmten SGB II-Typ - werden zusätzlich für jede ARGE/GT diejenigen ARGEn/GTs identifiziert, die am besten vergleichbar sind. Das dabei verwendete Konzept wird in Abschnitt 5 näher erläutert. In die Analysen flossen sowohl Daten auf SGB II-Träger- als auch auf Kreisebene ein. Die Abschnitte 6 und 7 zeigen die Vorgehensweise in Fällen, in denen Kreise und deren zugehöri-ge SGB II-Träger nicht deckungsgleich sind. Abschließend werden die Ergebnisse und Änderungen aus der Aktualisierung dargestellt und es wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Rüb, Felix, Daniel Werner, Klara Kaufmann, Katja Wolf & Uwe Blien (2006): Regionale Typisierung im SGB II-Bereich. Aktualisierung 2006. Fachliche Dokumentation. Nürnberg, 16 S.