Interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA): Organisation und Praxis der Beratung von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen im SGB III
Beschreibung
"Die Anstrengungen der Arbeitsvermittlung konzentrierten sich im SGB III lange Zeit vor allem auf Personen, die ohnehin vergleichsweise gute Chancen auf eine zügige Re-Integration in den Arbeitsmarkt hatten. Umgekehrt wurden Personen, die bei der Arbeitssuche mit größeren Hemmnissen konfrontiert sind, vielfach nicht so intensiv gefördert, wie es möglich und sinnvoll gewesen wäre. Die Strategie, sich eher auf die leichteren statt auf die schwierigeren Fälle zu konzentrieren, wird auch als Creaming bezeichnet. Mit der „Internen ganzheitlichen Integrationsberatung“ (INGA) wurde im SGB III im Jahr 2013 ein bewusstes Gegengewicht zu dieser Entwicklung geschaffen. Mit einem deutlich niedrigeren Betreuungsschlüssel als in der regulären Vermittlung, flankiert durch weitere Unterstützungsangebote, werden verstärkt Personen mit komplexeren Problemlagen und höheren Integrationshürden in INGA betreut. Zudem absolvieren die INGA-Berater:innen eine zusätzliche Qualifizierung mit einem Fokus auf die Stärkung der hierfür erforderlichen Beratungskompetenzen und -methoden. Über zehn Jahre nach Etablierung des Beratungsangebots wurde die Beratungspraxis in INGA nun erstmals im Rahmen des rechtskreisübergreifenden Forschungsprojekts „Beratung arbeitsmarktferner Arbeitsloser“ (BafAlo) näher untersucht. Hierfür wurden neben explorativen Interviews und Gruppendiskussionen qualitative Erhebungen unter Beratungskräften, Beratenen sowie Teamleitungen in drei Arbeitsagenturen durchgeführt. Dies umfasste auch die Beobachtung von Beratungsgesprächen und Gruppenveranstaltungen. Auf dieser empirischen Grundlage wird zum einen die organisatorische Einbettung und Umsetzung der Beratung im Rahmen von INGA in den Blick genommen. Dabei lässt sich beobachten, dass INGA zwar als Angebot in den Arbeitsagenturen etabliert ist, aber aufgrund des deutlich niedrigeren Betreuungsschlüssels von Leitungsseite bisweilen als „Kapazitätsreserve“ interpretiert wird. Dies kann zur Folge haben, dass zusätzliche Aufgaben an die INGA-Teams delegiert werden. Zudem besteht ein Spannungsverhältnis zur regulären Arbeitsvermittlung, das sowohl mit dem günstigeren Betreuungsschlüssel in INGA als auch dem Prozess der Zuweisung von Beratungsfällen durch die reguläre Arbeitsvermittlung zu INGA zusammenhängt. Die Auslastung der INGA-Fachkräfte sowie die Zusammensetzung des von ihnen beratenen Personenkreises werden wesentlich durch die zumindest latent spannungsbehaftete Zuweisung von INGA-Kund:innen durch die reguläre Arbeitsvermittlung determiniert. Dies findet seinen Niederschlag vor allem im Controlling der Beratungsarbeit – und hier vor allem in der Auslastung der Beratungskräfte sowie der erzielten Integrationsquote. In diesem Kontext sind zuvorderst die INGA-Teamleitungen gefragt, denen die Aufgabe zufällt, zwischen den verschiedenen Teams und deren Leitungen zu vermitteln und die Position des INGA-Teams innerhalb der Agentur gegenüber der oberen Leitungsebene insgesamt zu vertreten. Zum anderen werden mit Blick auf die eigentliche Beratungspraxis vier Varianten von Arbeits-marktferne unter den Beratenen in INGA sowie unterschiedliche Beratungsansätze der Beratungskräfte herausgearbeitet. Die vier identifizierten Kundengruppen unterscheiden sich vor allem mit Blick auf ihre Arbeitsmarktferne. Unter den Beratenen finden sich zunächst solche, bei denen eine lange Phase beruflicher Stabilität und Spezialisierung durch eine abrupte Arbeitslosigkeit abgelöst wird, während in einer zweiten Konstellation die Erwerbsverläufe der Beratenen seit vielen Jahren durch berufliche Instabilität und Wechselhaftigkeit geprägt und die Betroffenen zum wiederholten Male arbeitslos sind. Die dritte Konstellation bezieht sich auf jüngere Beratene, die keine Ausbildung haben und im Anschluss an Gelegenheitsjobs sowie ungelernte Tätigkeiten nicht selten zum wiederholten Male arbeitslos sind. Eine vierte Konstellation umfasst ebenfalls eher jüngere Personen, die nach einer Familienphase mit erheblichen Problemen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Unabhängig von der jeweiligen erwerbsbiografischen Konstellation sind die INGA-Beratenen oftmals durch akute Lebenskrisen, familiäre Probleme oder psychische Erkrankungen belastet. Die fallspezifische Komplexität ist daher häufig hoch. Das Beratungsverständnis der INGA-Fachkräfte spiegelt die konzeptionellen Ansprüche von INGA stark wider. Ausnahmslos gibt es bei den Fachkräften eine ausgeprägte Identifikation mit der Ganzheitlichkeit, Individualität und Intensität der Beratungsarbeit. Konkret sehen die Fachkräfte den entscheidenden Vorteil von INGA im niedrigeren Betreuungsschlüssel und den größeren zeitlichen Ressourcen, in erweiterten Handlungs- und Ermessensspielräumen, einer ausgeprägteren Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Netzwerken, einer ergebnisoffenen Fallbearbeitung sowie einer auf den Einzelfall und die Nachhaltigkeit der Vermittlung ausgerichteten Zielperspektive. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich die einzelnen Beratungskräfte in der Ausgestaltung der Beratung voneinander unterscheiden, insbesondere mit Blick auf einen mehr oder weniger direktiven Ansatz (der den Kund:innen eher Pläne und Vorgehensweisen vorgibt als diesen allzu große Spielräume einräumt) sowie den Grad der Integrationsorientierung und Aktivierung. Dabei variiert die konkrete Ausgestaltung auch maßgeblich in Abhängigkeit von den Beratenen, ihrer Situation und ihren Bedarfen. Insgesamt stellt INGA in der Konzeption und Praxis ein wichtiges Angebot innerhalb des SGB III dar. Gerade in einer Zeit steigender Arbeitslosigkeit, eines dynamischen Strukturwandels und eines ausgeprägten Mismatches am Arbeitsmarkt ist eine nennenswerte Anzahl von Personen auf Leistungen nach dem SGB III angewiesen, die für eine Integration in Beschäftigung einer intensiveren Unterstützung bedürfen, als es die reguläre Arbeitsvermittlung unter den aktuellen Bedingungen leisten kann. Eine Beratung, die größere zeitliche Ressourcen für den Einzelfall aufwenden kann und über ein stärkeres methodisches Fundament verfügt, ist grundsätzlich geeignet, eine solche Unterstützung zu leisten und zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit beizutragen. Allerdings sollte die fachliche Unterstützung und Begleitung der Beratungskräfte weiterentwickelt werden, sowohl durch ihre Vorgesetzten (Teamleitungen) als auch durch Supervisionsangebote. Die Fachaufsicht fällt bisweilen - auch aufgrund struktureller Doppelzuständigkeiten der Teamleitungen (z.B. gleichzeitige Verantwortlichkeit für INGA und den Arbeitgeberservice) - zu formal aus und erweist sich nicht immer als die beratungsbezogene Anleitung, die sie sein sollte. In ähnlicher Weise ist das Angebot der Supervision als systematische Reflexion einer anspruchsvollen Beratungsarbeit in der Breite eher unzureichend verankert. Diese Befunde sprechen für eine weitere Stärkung der Teamleitungen hinsichtlich der fachlichen Seite der Beratung sowie für die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen, um Supervision bei Bedarf flächendeckend anbieten zu können. Auf der organisatorisch-institutionellen Ebene ist zudem das Problem ungelöst, wie mit äußerst arbeitsmarktfernen Arbeitslosen umzugehen ist, wenn in INGA zugleich teils ambitionierte Integrationsziele zu erfüllen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Fuchs, Philipp, Stefan Feldens, Sabine Wellmer & Claudia Globisch (2026): Interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA): Organisation und Praxis der Beratung von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen im SGB III. (IAB-Forschungsbericht 03/2026), Nürnberg, 93 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2603
