Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Beschreibung
"Das IAB hat zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Nach Modellrechnungen des IAB würde das Erwerbspersonenpotenzial ohne Wanderungen bis 2060 um rund ein Drittel sinken. Zur Stabilisierung des Erwerbspersonenpotenzials ist der deutsche Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor allem auf die Erwerbsmigration aus Drittstaaten angewiesen, die mit 10 Prozent an allen Zuzügen aus Drittstaaten jedoch noch viel zu gering ausfällt. Für eine Erhöhung des Zuzugs von Fachkräften ist eine Bewertung der Mindestkriterien, an denen sich das im deutschen Recht verankerte System der Steuerung der Erwerbsmigration orientiert, erforderlich. Da diese Kriterien alle gleichzeitig erfüllt werden müssen, können sie restriktiv wirken. Die größte Hürde für den Zuzug ausländischer Fachkräfte ist vor dem Hintergrund des spezifischen deutschen Bildungs- und Ausbildungssystems mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse, auch wenn sie aufgrund hoher Erträge im Arbeitsmarkt gefördert und erleichtert werden sollte. Die Bundesregierung hat zuletzt in 2020 verschiedene gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung des Fachkräftezuzugs eingeführt und nun in einem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung weitere Reformvorschläge formuliert. Die Maßnahmen erscheinen sinnvoll, es ist aber offen, wie groß die quantitativen Wirkungen sein werden. Zur maßgeblichen Steigerung der Fachkräfteeinwanderung sind einerseits grundlegende Reformen des Anerkennungsprozesses erforderlich. Andererseits sollte geprüft werden, ob Zuzugswege, die wie die Westbalkanregelung keine Qualifikationsanforderungen stellen, unter restriktiven aufenthaltsrechtlichen Bedingungen geöffnet werden könnten. Analysen zeigen, dass Personen, die über die Westbalkanregelung in Deutschland erwerbstätig sind, sehr erfolgreich im Arbeitsmarkt integriert sind. Nichtsdestotrotz steigen bei Zuzugswegen, die Qualifikationsauflagen vorsehen, wie erwartet die Qualifikation, das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten und die Verdienste. Der Schwerpunkt sollte daher auf dem Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften liegen. Der zudem hohe Bedarf an ungelernten Arbeitskräften sollte jedoch nicht allein über die ungesteuerte Migration bedient werden. Schließlich sollte neben dem Zuzug von Fachkräften auch deren Integration in den Arbeitsmarkt und andere gesellschaftliche Bereiche eine hohe Aufmerksamkeit zukommen. Da sich die Bedingungen für Migration und Arbeitsmarktintegration kontinuierlich verändern, sollten umgesetzte und vorgeschlagene Regelungen fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 05/2023), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2305