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Publikation

Geflüchtete aus der Ukraine: Knapp die Hälfte beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben

Beschreibung

"Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine große Fluchtbewegung ausgelöst. Allein nach Deutschland sind seit Kriegsbeginn über eine Million Menschen gekommen. Auf Grundlage der zweiten Befragungswelle der Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“ zeigt sich, dass zu Beginn des Jahres 2023 ein zunehmender Anteil der ukrainischen Geflüchteten beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben. Rund drei Viertel haben eine private Unterkunft gefunden, ein ähnlich großer Anteil hat bereits an Deutschkursen teilgenommen oder ist aktuell noch dabei. 18 Prozent der 18- bis 64-Jährigen gehen einer Erwerbstätigkeit nach – von den anderen wollen dies über zwei Drittel sofort oder innerhalb des kommenden Jahres tun. Während fast alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter eine allgemein- oder berufsbildende Schule in Deutschland besuchen, sind nur rund sechs von zehn Kindern zwischen drei und sechs Jahren in einer Kindertagesbetreuung (KiTa). Zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und angesichts des hohen Anteils von Müttern unter den Geflüchteten sollten insbesondere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung verbessert werden, um unter anderem die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen und den Weg in Beschäftigung zu erleichtern. Zudem ist es zentral, schnell eine Entscheidung über die Verlängerung des bis zum März 2024 befristeten Aufenthaltsrechts herbeizuführen und damit Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Brücker, Herbert, Andreas Ette, Markus M. Grabka, Yuliya Kosyakova, Wenke Niehues, Nina Rother, C. Katharina Spieß, Sabine Zinn, Martin Bujard, Jean Philippe Décieux, Amrei Maddox, Sophia Schmitz, Silvia Schwanhäuser, Manuel Siegert & Hans Walter Steinhauer (2023): Geflüchtete aus der Ukraine: Knapp die Hälfte beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 28, S. 381-393. DOI:10.18723/diw_wb:2023-28-1

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