Befristungen bei Neueinstellungen 2020
Beschreibung
"Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung gaben die Betriebe an, im Jahr 2020 in Deutschland rund 3,9 Mio. sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen zu haben. Hiervon waren mind. 34 Prozent, also rd. 1,3 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben die Überprüfung der Fähigkeiten von Bewerbern, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. „Durch die Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen kann ein Betrieb ohne langfristige Mittelbindung häufig einen Arbeitsplatz anbieten, der sonst vielleicht nicht bereitgestellt worden wäre. Für die Betriebe haben Befristungen zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen könnten“ (Bossler et al. 2017). Zu beachten ist, dass die Befristungsquoten bei Neueinstellungen deutlich oberhalb des Anteils befristeter Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung liegen. Rund 2,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland hatten laut IAB-Betriebspanel im Jahr 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) von 6,3 Prozent (Hohendanner 2021). Der Anteil der befristeten Beschäftigung liegt damit wieder auf dem Niveau von 2005." (Textauszug, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis, Benjamin Küfner & Martin Popp (2021): Befristungen bei Neueinstellungen 2020. Stand: 26. Mai 2020. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.
Bezugsmöglichkeiten
Weitere Informationen
Hier finden Sie den Online-Zugang zur aktuellsten Ausgabe Open Access.