Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen: Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor
Beschreibung
"Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Auf Basis der IAB-Stellenerhebung werden die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und das Autorenteam geht der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Hiesinger, Karolin & Alexander Kubis (2022): Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen: Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor. (IAB-Kurzbericht 11/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2211
Bezugsmöglichkeiten
Grafiken
- Erwerbsquote* und Erwerbslosenquote** bei Menschen mit und ohne Behinderungen in Prozent, 2013, 2017 und 2019
- Beschäftigten die Betriebe in den letzten drei Jahren Menschen mit Schwerbehinderungen?
- Betriebliche Einschätzung von Menschen mit Schwerbehinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Schwerbehinderungen
- Betriebliche Einschätzung der Wirkung von Menschen mit Schwerbehinderungen auf das unmittelbare Arbeitsumfeld
- Betriebliche Gründe für die Ausgleichsabgabe
Weitere Informationen
Ein Interview mit der Autorin, dem Autor finden Sie im IAB-Forum.