Arbeitslosengeld II: Erschweren "Zusatzjobs" die Aufnahme einer regulären Beschäftigung?
Beschreibung
"Befristete Arbeitsgelegenheiten können dazu dienen, Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und ihre Verfügbarkeit zu prüfen. Bei breitem Einsatz besteht jedoch die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigung. Dies gilt besonders, wenn die Maßnahmen lang und die Stunden-Vergütungen niedrig sind. Hohe Vergütungen könnten aber für die Teilnehmer 'Einsperreffekte' hervorrufen. Bei Maßnahmeteilnehmern aus Mehrpersonenhaushalten könnten die Leistungen so weit über dem sonst erzielbaren Einkommen liegen, dass sie zu einer Hürde für die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt werden.Beispielrechnungen zeigen, dass Haushalte mit ALG II plus Mehraufwandsentschädigung je nach Größe ein verfügbares Einkommen von 850 EURO bis gut 2000 EURO erreichen können. Um dieses Nettoeinkommen auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erzielen, müssten Bruttostundenlöhne von 6 EURO bis 11 EURO erreicht werden. Damit bewegen sich die äquivalenten Marktlöhne im Großen und Ganzen auf Niedriglohnniveau. Eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt würde gegenüber den Arbeitsgelegenheiten deutlich an Attraktivität gewinnen, wenn die Hinzuverdienstregelungen - wie im Jobgipfel-Kompromiss - großzügiger gestaltet würden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Cichorek, Anne, Susanne Koch & Ulrich Walwei (2005): Arbeitslosengeld II: Erschweren "Zusatzjobs" die Aufnahme einer regulären Beschäftigung? Das Gesamteinkommen von ALG II-Empfängern in einer Arbeitsgelegenheit bewegt sich nahe der Niedriglohnschwelle. (IAB-Kurzbericht 08/2005), Nürnberg, 4 S.