Die Reform des Kündigungsschutzes
Beschreibung
Durch das im Januar 2004 in Kraft getretene Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt sollen die Betriebe motiviert werden, mehr Arbeitnehmer einzustellen. Die neuen Regelungen werden dargestellt, und die Auswirkungen der Gesetzesreform in der Praxis werden diskutiert. Der geänderte Kündigungsschutz in Kleinbetrieben hat kaum Auswirkungen auf die Arbeitsplatzdynamik in Kleinbetrieben. Die Beschränkung der Auswahlkriterien bei betriebsbedingter Kündigung auf Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers soll die Sozialauswahl für die Unternehmen erleichtern. Die grundlegendste Änderung ist die Abfindungsoption bei betriebsbedingter Kündigung, d.h. das Wahlrecht zwischen Kündigungsschutzklage und Abfindung. Die erhoffte Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen wird jedoch dadurch nicht gewährleistet, da es für die Unternehmen nicht kalkulierbar ist, welche Option vom Arbeitnehmer gewählt wird. Auch von der Reform des Befristungsrechts und von der Neuregelung für Existenzgründer in Hinblick auf befristete Arbeitsverträge wird kein Effekt für den Arbeitsmarkt erwartet. Fazit: Von der Reform des Kündigungsrechts gehen kaum beschäftigungspolitische Impulse aus. Eine Reform sollte für den juristischen Laien verständlich sein, für beide Seiten Anreiz bieten, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Schaden zu vermeiden, sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen. (IAB)
Zitationshinweis
Jahn, Elke J. & Ulrich Walwei (2004): Die Reform des Kündigungsschutzes. Fragliche beschäftigungspolitische Impulse. In: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik H. 99, S. 27-32.