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Publikation

Handlungsfähigkeit bei Langzeitarbeitslosigkeit: Woher nehmen?

Beschreibung

"Die Verfestigung von Arbeitslosigkeit ist für einen erheblichen Teil der Betroffenen oft mit multiplen Problemlagen verbunden (geringe Qualifikation, Krankheit, Alter über 50, Sprachdefizite, Fürsorgepflichten oder Sucht). Die Chancen, wieder Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sinken dadurch beträchtlich. Das SGB II verfolgt jedoch die Arbeitsaufnahme als ein normatives Ziel. So ist das Paradigma des 'Förderns und Forderns' den formalisierten und auf Effektivitätsmaximierung ausgerichteten Prozessen der Arbeitsvermittlung inhärent. Die Fachkräfte der Jobcenter werden an Vermittlungskennzahlen gemessen und die betroffenen Langzeitarbeitslosen an ihren Bemühungen, Arbeit zu suchen, zu finden und aufzunehmen. Es besteht ein großes formales Unterstützungsangebot, um Langzeitarbeitslosigkeit schnellstmöglich durch Erwerbsarbeit zu beenden. Trotzdem ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen hoch, und die Vermittlungszahlen sind niedrig. Um diesen Sachverhalt zu untersuchen, wurde eine qualitative Studie mit insgesamt 33 Langzeitarbeitslosen durchgeführt, die trotz vorliegender multipler Hemmnisse einen Übergang in bedarfsdeckende Arbeit erreichten. Wie im Folgenden gezeigt wird, nehmen diese Langzeitarbeitslosen die Handlungsofferten der Arbeitsvermittlung oft nicht als realistisch wahr, da sie oft nicht auf ihre spezifischen Belange eingehen. Diese erfolgreichen Arbeitsaufnahmen und ihre Erfahrungen mit der Arbeitsvermittlung stellen die Basis zur Identifizierung von vier 'Handlungsfallen' dar, die in der Vermittlungssituation auftreten und sich problematisch auf den Erfolg auswirken können. In einem Fazit werden Konsequenzen für die Arbeitsvermittlung diskutiert, insbesondere die Orientierung an einem Ansatz der 'erweiterten Handlungsfähigkeit'." (Autorenreferat, © De Gruyter)

Zitationshinweis

Kerschbaumer, Lukas (2019): Handlungsfähigkeit bei Langzeitarbeitslosigkeit: Woher nehmen? In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 28, H. 1, S. 73-94. DOI:10.1515/arbeit-2019-0005