Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II
Beschreibung
"Sanktionen im SGB II bedeuten ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum für meist drei Monate. Unter 25-Jährige werden in Deutschland strikter sanktioniert als Ältere. In biographisch-narrativen Interviews zeigt sich, dass Teilhabechancen junger Arbeitsloser durch Sanktionen weiter eingeschränkt werden. Lebensmittelgutscheine, die Härten abmildern sollen, decken nur das physische Existenzminimum ab und werden als entwürdigend erlebt. Wohnen junge Arbeitslose im eigenen Haushalt, kann es relativ schnell zu Sperren bei der Energieversorgung oder Wohnungsverlust kommen. Ferner besteht die Gefahr von Verschuldung. Sanktionen belasten auch die sozialen Nahbeziehungen von Sanktionierten. Sie können zu vorübergehendem Kontaktabbruch zwischen Arbeitslosen und Fachkräften sowie zu Existenzängsten und lähmender Überforderung beitragen. Diese können der angestrebten Aktivierung junger Arbeitsloser gerade entgegen stehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Schreyer, Franziska, Franz Zahradnik & Susanne Götz (2012): Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 61, H. 9, S. 213-220. DOI:10.3790/sfo.61.9.213