Regionale Eingliederungsbilanzen
Beschreibung
Ab Mitte 1999 hat jedes Arbeitsamt einmal pro Jahr eine Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III zu erstellen und damit den Einsatz und die Wirksamkeit von Ermessensleistungen der Arbeitsförderung transparent zu machen. Wesentliches Element dieser Eingliederungsbilanzen sind sogenannte Verbleibsquoten, die Auskunft darüber geben, wieviele Maßnahmeabsolventen eines Kalenderjahres sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme nicht mehr arbeitslos gemeldet sind. "Die Ergebnisse zu den Verbleibsquoten der Teilnehmer an Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lassen zum einen ausgeprägte Ost-West-Unterschiede erkennen. Zum anderen werden kleinräumige Disparitäten sichtbar, die speziell in Westdeutschland ein beachtliches Ausmaß erreichen. Mit Hilfe regressionsanalytischer Verfahren wurde versucht, den Ursachen für diese regionalen Unterschiede in den Verbleibsquoten auf die Spur zu kommen." (IAB2)
Zitationshinweis
Hirschenauer, Franziska (2001): Regionale Eingliederungsbilanzen. Die Förderung von Arbeitslosen unter der Lupe. Die Verbleibsquoten von Teilnehmern an beruflichen Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Ausmaß und Ursachen der regionalen Unterschiede. In: IAB-Materialien H. 1, S. 3-6.