Entwicklung und Reform des Arbeitsförderungsgesetzes als Anpassung des Sozialrechts an flexible Erwerbsformen?
Beschreibung
"Mit dem am 1.1.1998 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch (SGB) III wird die "besondere Verantwortung" der Arbeitgeber für Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der Arbeitnehmer für ihre eigene berufliche Entwicklung betont und ihre "Eigenverantwortlichkeit" hervorgehoben. Das Gesetz konkretisiert die Eingenverantwortung der Arbeitnehmer mit der Regelung der "Zumutbarkeit" von Arbeit, an deren Verletzung eine ganze Reihe von Sanktionen geknüpft sind. Der bisherige temporäre Qualifikationsschutz ist durch eine reine Einkommensstufenregelung abgelöst worden, die dazu führt, daß nach Ablauf von sechs Monaten nun jede Beschäftigung zumutbar ist, sofern das daraus erzielbare Arbeitsentgelt mindestens die Höhe des Arbeitslosengeldes erreicht. Neu aufgenommen wurde außerdem, daß nunmehr der Arbeitslose einer aktiven Beschäftigungssuche (als Ausdruck seiner Eigenverantwortung) nachgehen muß, um überhaupt einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen zu haben. Die Darstellung einiger weiterer leistungsrechtlicher Neuregelungen im SGB III zeigt, daß der Gesetzgeber versucht, über schrittweise Anpassungen eines höchst komplexen Gesetzes die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in Richtung flexible Erwerbsformen zu berücksichtigen. Hervorzuheben sind auch einige sehr innovative Ansätze im Bereich der Arbeitsförderung, z.B. "freie Förderung" nach § 10 SGB III oder generell die Dezentralisierung der Arbeitsmarktpolitik, die neue Spielräume für eine Förderung flexibler Erwerbsformen eröffnen. Dem Ansatz, auf die Arbeitslosen einen stärkeren "Druck" auszuüben. wird häufig die Strategie einer Schwerpunktsetzung auf Fördermaßnahmen entgegenstellt. Doch beide Wege - sofern sie einseitig beschritten werden - zeigen eine ganze Reihe an (vor allem verwaltungspraktischen) Problemen. Deshalb wird abschließend für eine auf der Gleichzeitigkeit von "Fördern und Fordern" beruhende aktivierende Arbeitsmarktpolitik plädiert, die sich auf die Wiederherstellung und Erweiterung der "Beschäftigungsfähigkeit" konzentriert und beschränkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Sell, Stefan (1998): Entwicklung und Reform des Arbeitsförderungsgesetzes als Anpassung des Sozialrechts an flexible Erwerbsformen? Zur Zumutbarkeit von Arbeit und Eigenverantwortung von Arbeitnehmern. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 31, H. 3, S. 532-549.