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Publikation

Wann rechnet sich die Haushaltshilfe?

Beschreibung

"Seit Januar 1997 können die Kosten für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer Haushaltshilfe bis zu einem Höchstbetrag von 18.000 DM pro Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Mit dem Haushaltsscheck wurde zudem das Meldeverfahren bei der Sozialversicherung vereinfacht. Ab einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent deckt die dadurch erzielbare Steuerersparnis den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der vom Arbeitgeber-Haushalt zu zahlen ist. Finanzielle Belastungen durch Urlaub, Lohnfortzahlung oder Feiertage werden nicht ausgeglichen. Um ein Potential von 500 bis 600 Tausend sozialversicherungspflichtig beschäftigter Haushaltshilfen zu erschließen, bedarf es also weiterer Überlegungen zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Emmerich, Knut (1997): Wann rechnet sich die Haushaltshilfe? Eine Einschätzung möglicher Arbeitsmarktwirkungen der Steuerförderung und des Haushaltsscheck-Verfahrens. (IAB-Kurzbericht 04/1997), Nürnberg, 4 S.

Bezugsmöglichkeiten

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