Beruf und Verweisbarkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Beschreibung
Im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsrente gibt es bisher keine gefestigte Rechtsprechung. Im Kern der Auslegungs- und Anwendungsprobleme steht der Begriff Beruf. Es geht darum, die Spezifika zu bestimmen, die eine Tätigkeit bzw. eine Erwerbschance zum Beruf machen; entsprechend geht es darum, zu bestimmen, welcher Wechsel am Arbeitsmarkt dem Arbeitnehmer zumutbar, welcher dagegen als unzumutbarer Berufsverlust zu qualifizieren und mit der Berufsunfähigkeitsrente zu kompensieren ist. Für Juristen ist der Begriff des Berufs ein unbestimmter Rechtsbegriff, den sie mit Hilfe privaten und dienstlichen Wissens um so weniger zu präzisieren vermögen, je komplexer und je dynamischer die damit beschriebenen Praxisvorgänge sich entwickeln und je mehr diese den beherrschenden Tendenzen der Ökonomisierung, der Technisierung und der Verwissenschaftlichung unterworfen werden. Mit Hilfe rechtstheoretischer, rechtssoziologischer und verfassungsrechtlicher Erörterungen entwickeln die Verfasser ein Modell zur Präzisierung und zur Operationalisierung des Berufsbegriffs. Der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wird die Aufgabe zugewiesen, das zur Ausfüllung des Modells im Einzelfall erforderliche Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. (IAB2)
Zitationshinweis
Hesse, Hans Albrecht & Holger Filthuth (1993): Beruf und Verweisbarkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 26, H. 4, S. 529-540.