Der Gründungszuschuss vor und nach der Reform
Beschreibung
"Zum 28. Dezember 2011 wurde der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 Sozialgesetzbuch III - SGB III) vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Durch die Veränderungen sollten erhebliche Kosteneinsparungen und eine Verringerung von Mitnahmeeffekten realisiert werden. Der vorliegende Forschungsbericht diskutiert die Ergebnisse aus der quantitativen Evaluation des reformierten Gründungszuschusses. Die Entwicklung der Förderzahlen und der damit verbundenen Ausgabenhöhe zeigt, dass die mit der Reform verbundenen Kosteneinsparungsziele erreicht worden sind. Dabei ist der Rückgang regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Tendenziell war er am höchsten in diejenigen Arbeitsagenturen, in denen vor der Reform überproportionale Förderquoten beobachtet wurden.<br> Deskriptive Vergleiche basierend auf telefonischen Befragungen der Geförderten vor und nach der Novellierung zeigen eine Veränderung der Teilnehmerstrukturen im Zeitablauf. Nach der Reform wurden tendenziell Ältere und höher Gebildete gefördert. Der Anteil von Frauen und Geförderten aus Ostdeutschland hat sich ebenfalls erhöht. Die gesamtwirtschaftliche Verschiebung zu einer Dienstleistungsgesellschaft ist auch bei den geförderten Gründungen zu beobachten.<br> Potenzielle Mitnahmeeffekte des Gründungszuschusses wurden auf unterschiedliche Arten abgebildet. Sie haben nach der Novellierung anteilsmäßig zugenommen von 19,0 % auf 28,2 % bzw. von 7,1 % auf 10,3 %. Gleichzeitig ist die absolute Bedeutung von potenziellen Mitnahmen deutlich zurückgegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Evers, Katalin & Michael Schleinkofer (2015): Der Gründungszuschuss vor und nach der Reform. Same, but different: Ein Vergleich der Teilnehmerstrukturen. (IAB-Forschungsbericht 05/2015), Nürnberg, 50 S.