Von der jüngsten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns waren 18 Prozent der Betriebe und 5 Prozent der Beschäftigten betroffen
Beschreibung
"Im Jahr 2023 beschloss die Bundesregierung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro pro Stunde. Davon waren anteilig weniger Betriebe und Beschäftigte betroffen als bei der letzten - deutlich stärkeren - Anhebung von 10,45 auf 12,00 Euro. Besonders stark waren die Auswirkungen, wie schon in den vergangenen Jahren, im Gastgewerbe sowie in der Nahrungs- und Genussmittelbranche. Dort profitierten rund 45 beziehungsweise 30 Prozent der Beschäftigten unmittelbar von der jüngsten Erhöhung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Georgieva, Kalina & Christian Hohendanner (2024): Von der jüngsten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns waren 18 Prozent der Betriebe und 5 Prozent der Beschäftigten betroffen. In: IAB-Forum H. 16.05.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240516.01