Trotz grundsätzlich hoher Bereitschaft: Nur ein kleiner Teil der Betriebe rekrutiert aus Drittstaaten
Beschreibung
"Die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung wurden seit 2023 mit dem schrittweise in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 reformiert. Rund eineinhalb Jahre nach Abschluss dieser Reformen zeigen aktuelle Befunde der IAB-Stellenerhebung, dass die überwältigende Mehrheit der deutschen Betriebe keine Arbeitskräfte aus Drittstaaten, also aus Staaten außerhalb der EU, rekrutiert. Allerdings ist das Bild sehr heterogen: Vor allem größere Betriebe und Betriebe mit Fachkräftemangel rekrutieren überdurchschnittlich häufig Arbeitskräfte aus Drittstaaten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Jacoby, Annette & Felix Stips (2026): Trotz grundsätzlich hoher Bereitschaft: Nur ein kleiner Teil der Betriebe rekrutiert aus Drittstaaten. (IAB-Kurzbericht 19/2026), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2619
Bezugsmöglichkeiten
Grafiken
- Fachkräfteeinwanderung aus Ländern außerhalb der EU (Drittstaaten)
- Rekrutierung aus Drittstaaten
- Personalsuche im Ausland bei der zuletzt erfolgten Einstellung
- Determinanten der Rekrutierung von Arbeitskräften in Drittstaaten
- Gründe für Nichtrekrutierung aus Drittstaaten von Betrieben mit Arbeitskräftebedarf
- Schwierigkeiten bei der Rekrutierung aus Drittstaaten von Betrieben, die Erfahrungen mit der Rekrutierung gesammelt haben
- Bereitschaft zur Einstellung ohne berufliche Anerkennung
