Aktivierende Integrationspolitik und Geschlechterungleichheit bei der Aufenthaltsverfestigung
Beschreibung
"Aktivierende Integrationspolitik knüpft Aufenthaltsverfestigung rechtlich zunehmend an den Nachweis von Integrationsleistungen. Dies gilt etwa für den Übergang von Geflüchteten aus der befristeten Aufenthalts- in die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Hierfür müssen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge unter anderem Sprachkompetenz in Deutsch und weitgehend eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten deuten darauf hin, dass dies insbesondere für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Schreyer, Franziska & Tanja Fendel (2023): Aktivierende Integrationspolitik und Geschlechterungleichheit bei der Aufenthaltsverfestigung. In: FluchtforschungsBlog H. 30.06.2023.