Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II
Beschreibung
"In der Grundsicherung sollen die Jobcenter mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Die Vereinbarung legt Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest. Fraglich ist, inwieweit Eingliederungsvereinbarungen zur Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt beitragen. In einem Modellprojekt wurde in sieben Jobcentern daher zufällig festgelegt, ob Arbeitslose in den ersten sechs Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld II a) eine übliche Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung, b) eine Eingliederungsvereinbarung ohne Rechtsfolgenbelehrung oder aber c) noch keine Eingliederungsvereinbarung erhalten sollten. Die Auswertungen weisen nicht darauf hin, dass die Gruppenzuweisung – und damit die Wahrscheinlichkeit des frühen Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung – signifikante Wirkungen auf die hier betrachteten Arbeitsmarktergebnisse gehabt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Bernhard, Sarah, Gesine Stephan, Arne Uhlendorff & Gerard J. van den Berg (2022): Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II. (IAB-Forschungsbericht 16/2022), Nürnberg, 22 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2216