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Projekt

Akzeptanz sozial- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Regelungen

Projektlaufzeit: 31.03.2019 bis 30.12.2023

Kurzbeschreibung

Wie der Wohlfahrtsstaat ausgestaltet ist, beeinflusst das Leben vieler Menschen – sowohl derjenigen, die Leistungen erhalten als auch derjenigen, die durch Beiträge und Steuern zur Finanzierung beitragen. Die empirische Gerechtigkeitsforschung untersucht unter anderem die politische Akzeptanz und damit die Legitimität der Ausgestaltung von wohlfahrtsstaatlichen Institutionen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Einstellungen von Bürgerinnen und Bürgern zur gerechten Verteilung knapper Güter, aber auch ihre Einstellungen zur angemessenen Sanktionierung nicht regelkonformen Verhaltens.  Im Projekt werden Einstellungen zu konkreten und aktuell debattierten arbeitsmarktpolitischen Institutionen und Instrumenten sowie zu sozialstaatlichen Prinzipien untersucht. Zudem wird untersucht, ob sich die Beurteilung sozialstaatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verändert. Hierzu werden faktorielle Surveys (Vignettenexperimente) genutzt.  Mögliche Fragestellungen sind: Inwieweit akzeptieren Arbeitslose und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte das Äquivalenzprinzip in der Arbeitslosenversicherung? Wird die Höhe von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II von unterschiedlichen Personengruppen als gerecht und angemessen empfunden? Wie werden Sanktionierungen nicht regelkonformen Verhaltens - z.B. Sperrzeiten im SGB III oder Sanktionen im SGB II - wahrgenommen? Was halten Arbeitslose und Beschäftigte von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, und besonders auch von jenen der aktuell diskutierten Qualifizierungsoffensive des BMAS, die zu einer Integration in den Arbeitsmarkt beitragen sollen? Welche „Schwellenwerte“, wie Mindestversicherungszeiten, Einkommensgrenzen, Bezugsdauern u. a. werden hierbei als gerecht empfunden? Inwiefern hängt das Legitimitätsempfinden von der Wahrscheinlichkeit ab, direkt oder indirekt selbst von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu partizipieren? Ein übergreifendes Thema ist: Gibt es Ankereffekte, wenn vorab Ausgestaltungsmerkmale der untersuchten Institutionen erläutert werden? Bei den Analysen wird auf  Stichproben zurückgegriffen, die aus den BA-Prozessdaten gezogen werden. Teils kann hier bereits auf Vorarbeiten der beteiligten Bereiche zurückgegriffen werden. Diese erfolgten allerdings nicht auf Basis repräsentativ gezogener Stichproben. Damit hätten Befragungen, die auf prozessdatenbasierten Stichproben beruhen, einen hohen Mehrwert. Denkbar wäre zudem, ergänzend auch spezielle Gruppen wie Vermittlungsfachkräfte in Jobcentern und Arbeitsagenturen zu befragen, die besondere Kenntnisse über die untersuchten Institutionen haben bzw. direkt in diese eingebunden sind.

Ziel

Das Projekt kann Hinweise darauf geben, ob und inwieweit die Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Institutionen von Bürgerinnen und Bürgern als gerecht angesehen wird. Es kann damit Möglichkeiten aufzeigen, die Akzeptanz – und damit Legitimation – wohlfahrtsstaatlicher Institutionen zu erhöhen.

Methoden

Das Projekt nutzt faktorielle Designs und Stated-Choice-Methoden im Rahmen standardisierter Online-Befragungen.

Leitung

31.03.2019 - 30.12.2023
31.03.2019 - 30.12.2023
Olaf Struck
31.03.2019 - 30.12.2023

Mitarbeiter

31.12.2020 - 30.12.2023
31.03.2019 - 30.12.2023