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Projekt

Erwerbsfähig trotz gesundheitlicher Einschränkungen? Grenzen der Definition von Erwerbsfähigkeit im SGB II

Projektlaufzeit: 15.10.2017 bis 30.12.2020

Kurzbeschreibung

Erwerbsfähigkeit bildet neben Hilfebedürftigkeit die zweite maßgebliche Voraussetzung, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen zu können. Die sozialrechtlich definierte Grenze der Erwerbsfähigkeit ist dabei im Vergleich zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern eher niedrig angesetzt. So gilt in Deutschland bereits als erwerbsfähig, wer „auf absehbare Zeit (…) unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann“ (§8 SGB II). Seitens des Gesetzgebers war mit dieser Regelung die Absicht verbunden, möglichst viele der ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in die 2005 neu geschaffene Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit in ein stärker arbeitsmarktpolitisch ausgerichtetes Sicherungssystem zu überführen. Jedoch dürften sich aufgrund dieser niedrig angesetzten Definition von Erwerbsfähigkeit auch vermehrt solche Personen innerhalb des SGB II befinden, die zwar in formaler Hinsicht als erwerbsfähig gelten, deren Beschäftigungsfähigkeit – und damit ihre Aussicht auf Arbeitsmarktintegration – durch physische und/oder psychische Erkrankungen erheblich eingeschränkt ist. In diese Richtung deuten jedenfalls vorliegende Befunde zu den arbeitsmarktbezogenen Hemmnissen von Leistungsempfängerinnen und -empfängern der Grundsicherung sowie Befragungen von Integrationsfachkräften zu psychisch kranken Menschen im SGB II. Bislang fehlt es jedoch an belastbaren Erkenntnissen zur Größenordnung und Zusammensetzung dieser Gruppe von Leistungsberechtigten. Hierüber soll die vorliegende Untersuchung Aufschluss geben. Die empirische Basis des Projektes bilden das Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) sowie Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Ziel

Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, unter den Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende jene Gruppe näher zu bestimmen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen stark beeinträchtigt ist, und diese von der Zielgruppe des Sozialen Arbeitsmarktes abzugrenzen.

Leitung

15.10.2017 - 30.12.2020

Mitarbeiter

Andreas Hirseland
15.10.2017 - 30.12.2020
15.10.2017 - 30.12.2020
15.10.2017 - 30.12.2020
Stefanie Unger
15.10.2017 - 30.12.2020