Evaluation des neuen Gründungszuschusses (GZ neu) nach § 93f. SGB III
Projektlaufzeit: 01.07.2012 bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung
Zum 28. Dezember 2011 wurde der Gründungszuschuss (vormals § 57 SGB III) novelliert und voll-ständig in eine Ermessensleistung (§§ 93, 94 SGB III) umgewandelt. Eine erneute Evaluation wird erforderlich, um die Realisierung der mit der Reform verbundenen Ziele – insbesondere Ausgabenreduzierung und Verringerung von Mitnahmeeffekten – zu überprüfen. Des Weiteren ist zu untersuchen, inwieweit die veränderten Förderkonditionen und Zugangskriterien zu veränderten Teilnehmerstrukturen führen.
Ziel
Zentraler Interessensgegenstand der Studie sind die Förderwirkungen des Gründungszuschusses.
Methoden
Telefonische Befragung (CATI) von GZ-Geförderten und verschiedenen Kontrollgruppen