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Projekt

Inklusiv verfasste Stellentexte und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen

Projektlaufzeit: 01.07.2024 bis 31.12.2028

Kurzbeschreibung

Die Schwerbehindertenquote verpflichtet Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, mindestens 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Betriebe entrichten mussten. Als Grund für die Nichterfüllung der Quote nennen 77 Prozent der Betriebe eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerber*innen mit Schwerbehinderungen (vgl. IAB-Kurzbericht 11/2022). Das Projekt widmet sich der Frage, ob Betriebe, die ihre Stellentexte inklusiv verfassen, mehr Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen erhalten. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob inklusive Stellentexte auch mit einer höheren Beschäftigungsrate dieser Personengruppe einhergehen und Betriebe somit die Schwerbehindertenquote eher erfüllen. Personen mit Schwerbehinderungen weisen neben gesundheitlichen Einschränkungen oftmals auch ein höheres Alter sowie eine geringere berufliche Qualifikation als Personen ohne Schwerbehinderungen auf und haben somit ein erhöhtes Risiko in den Langzeitleistungsbezug zu rutschen. Der Verweis auf Stellenmerkmale in Stellenausschreibungen stellt einen wichtigen Bestandteil betrieblicher Rekrutierungsstrategien dar. So verwenden Betriebe auch Formulierungen, die gezielt Menschen mit Schwerbehinderung ansprechen. Die Ausgestaltung inklusiver Stellentexte kann die Häufigkeit von Bewerbungen und die Beschäftigungswahrscheinlichkeit beeinflussen und soll im Rahmen des Projekts näher untersucht werden. Als Beispiele wären hier „Equal Opportunity Policies“ („Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sind ausdrücklich gewünscht“) oder „Affirmative Action Policies“ („Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt“) zu nennen. Darüber hinaus kann auch die Angabe eines Kontakts für Rückfragen, z.B. der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung, die Bewerbungsbereitschaft erhöhen.

Ziel

In dem Projekt soll die Frage beantwortet werden, ob Betriebe, die ihre Stellentexte inklusiv verfassen, mehr Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen attrahieren, diese eher beschäftigten und somit eher die Schwerbehindertenquote erfüllen.

Methoden

Um die geplanten Analysen durchführen zu können, sollen verschiedene Datenquellen verknüpft werden. So sollen Informationen zu Rekrutierungsprozessen auf Basis von Stellentexten der BA-Jobbörse mit Befragungsdaten der IAB-Stellenerhebung sowie mit Informationen der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) der BA verknüpft werden. Für die Verknüpfung ist vorgesehen, die Informationen zum letzten Fall der Neueinstellung in der IAB-Stellenerhebung mit Informationen zu den gemeldeten Stellen aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zu verlinken. Der Record-Linkage der Stellentexte der BA-Jobbörse mit der IAB-Stellenerhebung erfordert ein statistisches Matching-Verfahren auf Basis von Merkmalen, die in beiden Datensätzen vorhanden sind, wie etwa der Berufsklassifikation und dem Beginn der Personalsuche, da es keinen eindeutigen Identifikator gibt, mit dem eine spezifische Stellenausschreibung in der BA-Jobbörse der betreffenden Stelle bzw. Neueinstellung in der IAB-Stellenerhebung zugeordnet werden kann. Zur systematischen Extraktion relevanter Informationen aus den Stellenanzeigen sollen Text-Mining Verfahren verwendet werden. Dabei sollen textliche Hinweise auf Inklusivität der Ausschreibungstexte benutzt werden, um inklusiv verfasste Stellenausschreibungen von nicht inklusiv verfassten zu unterscheiden. Auf Basis der enthaltenen Informationen sollen dann Betriebe mit inklusiven Stellentexten mit solchen Betrieben verglichen werden, die keine inklusiven Stellentexte verwenden. Über die Betriebsnummer können darüber hinaus die Daten der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) der BA zugespielt werden. Diese basieren auf Meldungen von Arbeitgebern mit 20 und mehr Beschäftigten, die die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX nachweisen (ansonsten sind sie ausgleichsabgabepflichtig) und enthalten somit Angaben zur Erfüllung der Schwerbehindertenquote.

Leitung

01.07.2024 - 31.12.2028
01.07.2024 - 31.12.2028

Team

01.07.2024 - 31.12.2028