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Projekt

Leistungsminderungen im Bürgergeld (C2-14)

Projektlaufzeit: 31.12.2022 bis 30.12.2028

Kurzbeschreibung

Das Bürgergeld sieht in vielfacher Hinsicht eine Entschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen vor. Die Höhe der Leistungsminderungen und ihre Dauer (mit einer Ausnahme) wurden im Vergleich zu früheren Regelungen zu Sanktionen im SGB II gesenkt. Die Regelungen für unter 25-Jährige wurden an die der ab 25 Jährigen angeglichen und es wurden eine Härtefallregelung und die Möglichkeit einer vorzeitigen Aufhebung der Leistungsminderung gesetzlich verankert. Im diesem Forschungsprojekt wird zunächst deskriptiv die Häufigkeit von Leistungsminderungen und - soweit die Datenlage es zulässt – von Rechtsfolgenbelehrungen untersucht. Hierbei wird zwischen Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen und wegen Meldeversäumnissen unterschieden. Dabei werden auch Vergleiche zum Zeitraum vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 erfolgen. Die Analysen werden zwischen verschiedenen Personengruppen (beispielsweise nach Region, Geschlecht und Berufsausbildungsabschluss) unterscheiden. In einem weiteren Projektschritt werden Wirkungen von Leistungsminderungen und – soweit die Datenlage es erlaubt – von Rechtsfolgenbelehrungen auf Übergänge der betroffenen Personen in Beschäftigung und/oder die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und die Qualität der Beschäftigung untersucht. Auch hier wird die Heterogenität der Wirkungen für verschiedene Personengruppen analysiert. Mit einem Differenz-von-Differenzen-Ansatz wird zudem ermittelt, ob die Angleichung der Leistungsminderungsregeln der unter 25-Jährigen an die der ab 25-Jährigen sich auf den Arbeitsmarkterfolg und den Abgang aus dem Grundsicherungsbezug der unter 25-Jährigen auswirkt, für die noch im Jahr 2019 deutlich schärfere Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen galten als für ab 25-Jährige. Hauptdatengrundlage des Projekts sind administrative Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus werden auf Basis von Prozessdaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Analysen zu den geänderten Regelungen zu Leistungsminderungen nach §31a Abs. 7 SGB II durchgeführt. Ziel der Analysen ist es, Informationen über die Zusammensetzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu gewinnen, deren Leistungen nach §31a Abs. 7 SGB II gemindert wurden. Dabei sollen erwerbsfähige Leistungsberechtige, deren Leistungen nach §31a Abs. 7 gemindert wurden verglichen werden mit anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere mit denjenigen, die die im §31a Abs. 7 SGB II geregelte Voraussetzung von bestimmten Leistungsminderungen innerhalb des letzten Jahres bereits erfüllen, für die aber noch keine Ablehnung eines Arbeitsangebots vorliegt, das eine Leistungsminderung nach §31a Abs. 7 SGB II begründet. Angestrebt werden darüber hinaus Analysen zu Rechtsfolgenbelehrungen im Zusammenhang mit §31a Abs. 7 SGB II, falls entsprechende Prozessdaten zur Verfügung stehen werden.

Ziel

Das Projekt soll Erkenntnisse über die Anwendung und Wirkung von Leistungsminderungen sowie Rechtsfolgenbelehrungen im Bürgergeld gewinnen. Zudem soll es Erkenntnisse zu den Effekten der Reform im Vergleich zu Zeiträumen vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom November 2019 gewinnen.

Leitung

31.12.2022 - 30.12.2028

Mitarbeiter

31.12.2024 - 30.12.2028
31.12.2024 - 30.12.2028
31.12.2022 - 30.12.2028