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Projekt

Leistungsminderungen im Bürgergeld: Deskription und Wirkungsanalyse

Projektlaufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2028

Kurzbeschreibung

Das Bürgergeld sah anfangs in vielfacher Hinsicht eine Entschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen vor. Im diesem Forschungsprojekt wird zunächst deskriptiv Häufigkeit von und Dauer bis zu Rechtsfolgenbelehrungen aufgrund einer Pflichtverletzung, Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen untersucht. Daten zu Rechtsfolgenbelehrungen werden im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan von den Jobcentern erfasst. Anhand von Selektivitätsanalysen wird überprüft, welche Gruppen häufiger von Rechtsfolgenbelehrungen und unterschiedlichen Leistungsminderungen betroffen sind. Bezüglich der Leistungsminderungen wird dabei analysiert, ob sich Änderungen in den betroffenen Gruppen im Vergleich zum Zeitraum vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 ergeben. In einem weiteren Projektschritt werden Wirkungsanalysen zur Auswirkung von Rechtsfolgenbelehrungen und Leistungsminderungen auf Übergänge der betroffenen Personen in Beschäftigung und/oder die Beschäftigungswahrscheinlichkeit untersucht. Dabei soll auch die Beschäftigungsqualität berücksichtigt werden. Neben solchen Analysen sollte auch die Reform selbst analysiert werden. Darüber hinaus soll ausgewertet werden, wie viele Personen von Leistungsminderungen nach §31a Abs. 7 SGB II betroffen sind, der im März 2024 eingeführt wurde. Mit dem §31a Abs. 7 SGB II existiert neben den entschärften Leistungsminderungen wieder eine 100-Prozent-Leistungsminderung in Höhe des Regelbedarfs im Fall der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, wenn innerhalb eines Jahres bereits mindestens eine Leistungsminderung aus bestimmten anderen Gründen vorlag.

Ziel

Das Projekt soll Erkenntnisse über die Anwendung und Wirkung von Leistungsminderungen sowie Rechtsfolgenbelehrungen im Bürgergeld gewinnen. Zudem soll es Erkenntnisse zu den Effekten der Reform im Vergleich zu Zeiträumen vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom November 2019 gewinnen.

Leitung

01.01.2023 - 31.12.2028

Mitarbeiter

01.01.2025 - 31.12.2028
01.01.2025 - 31.12.2028
01.01.2023 - 31.12.2028