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Projekt

Ältere Leistungsberechtigte im SGB II: Veränderung des Leistungsbezugs- und Arbeitsmarktstatus im Zuge der Bürgergeld-Reform

Projektlaufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2026

Kurzbeschreibung

Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, waren gemäß §12a SGB II bis Jahresende 2022 grundsätzlich verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies mit Abschlägen einherging. Mit der Verabschiedung des Bürgergeld-Gesetzes, das zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde diese Verpflichtung – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026 – aufgehoben. Demnach haben ältere Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Bürgergeld und verringerte Bezüge der Altersrente werden vermieden. Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf, den Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt von Älteren durch einen vorzeitigen Rentenübergang zu begrenzen. Die gesetzliche Änderung steht im Kontext von Bemühungen der Politik, Engpässen von Arbeits- und Fachkräften im Zuge des demografischen Wandels zu begegnen.Die befristete Änderung von §12a wird im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II evaluiert. Dabei steht die Frage im Fokus, inwieweit sich die geänderte Regelung auf den Leistungsbezug von älteren Bezieher:innen von Bürgergeld auswirkt. Dazu werden Abgänge aus dem SGB-II-Leistungsbezug insgesamt, sowie in Beschäftigung analysiert. Weiterhin werden der Arbeitslosigkeitsstatus sowie die Förderung von älteren Leistungsberechtigten betrachtet. Durch die gleichzeitige Abschaffung des Sonderstatus für Ältere in der Arbeitslosenstatistik wird interessant zu beobachten sein, wie sich die registrierte Arbeitslosigkeit, die Teilnahme an Fördermaßnahmen und die Prävalenz anderer inaktiver Status in der betreffenden Altersgruppe entwickelt.In einem ersten Analyseschritt wird dazu die zeitliche Entwicklung des Bestands, der Abgänge, der soziodemographischen Struktur sowie der Leistungsbezugsdauer ältere Leistungsberechtigter betrachtet. Hierzu werden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie der Stichprobe Integrierte Erwerbsbiografien (SIG) herangezogen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Analysen wird die Wirkung der Änderung von §12a SGB II im engeren Sinne untersucht. Eine kausalanalytische Annäherung an den Effekt der Reform v.a. auf Abgänge aus dem Leistungsbezug in Beschäftigung wird mit Hilfe geeigneter kausalanalytischer Methoden erfolgen. Diese Analysen werden auf einer aktuellen Version der SIG mit Datenrand Dezember 2023 erfolgen, welche im ersten Halbjahr 2025 vorliegen wird.Flankiert werden die statistischen Analysen von qualitativen Interviews mit Fach- und Führungskräften in ausgewählten Jobcentern. Die Befragung soll dabei helfen, Informationen über den Umgang mit der bisherigen Regelung sowie die Umsetzung der gesetzlichen Neufassung zu sammeln. Die Ergebnisse der qualitativen Erhebung finden Eingang in eine standardisierte Befragung von Jobcentern, die das IAB zur Evaluation der Bürgergeld-Reform in den Jahren 2023 bis 2025 durchführt.

Ziel

Die Studie analysiert Umsetzung und Wirkung der Neufassung von §12a SGB II. Sie soll zeigen, inwieweit sich die befristete Aussetzung der Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Rentenleistungen auf den Arbeitsmarktstatus, die Abgänge aus dem Leistungsbezug und die Förderung von älteren Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende auswirkt.

Leitung

01.01.2023 - 31.12.2026

Mitarbeiter

01.01.2023 - 31.12.2026
01.10.2023 - 31.12.2026
01.01.2023 - 31.12.2026
01.01.2023 - 31.12.2026