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Projekt

Institutionelle Kinderbetreuung und mütterliche Erwerbstätigkeit im SGBII-Umfeld

Projektlaufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2019

Kurzbeschreibung

Seit dem 1. August 2013 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf öffentlich geförderte Kinderbetreuung für unter 3-Jährige; für Vorschulkinder ab drei Jahren existiert er bereits seit 1996. Für alle Familien, die eine öf-fentliche Kinderbetreuung nutzen wollen, soll somit ein Angebot in Kindertagesstätten oder der Kindertages-pflege zur Verfügung stehen.
Mit dem Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung wird neben dem Ziel der frühkindlichen Bildung vor allem die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbunden. In diesem Zusammenhang kann in interna-tionalen Vergleichen gezeigt werden, dass der Ausbau einer öffentlichen Kinderbetreuungsinfrastruktur dazu geeignet ist, eine höhere Frauenerwerbstätigkeit zu ermöglichen (Jaumotte 2003; Hegewisch/Gornick 2011) und die Lohneinbußen von Müttern zu verringern (Misra et al. 2011). Eine verstärkte Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die finanzielle Situation des Haushalts aus und kann dann einen SGB–II-Bezug des Haushalts verhindern/verkürzen und somit das Armutsrisiko von Familien reduzieren (Misra et al. 2007).
Bereits in einem früheren Projekt untersuchen wir die Determinanten der Inanspruchnahme institutioneller Kinderbetreuung und der mütterlichen Erwerbstätigkeit. Hier standen v.a. die unterschiedlichen Kinderbetreuungs- und Erwerbstätigkeitsarrangements im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei zeigte sich u.a., dass Haushalte mit Arbeitslosengeld-II-Bezug seltener eine institutionelle Kinderbetreuung nutzen. Die Inanspruchnahme institutioneller Kinderbetreuung könnte jedoch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Mutter erleichtern und Chancen schaffen, die finanzielle Situation des Haushaltes zu verbessern.
Im Anschlussprojekt wollen wir die Situation vor und nach dem Rechtsanspruch für öffentliche Kinderbetreuung unter 3-Jährige genauer betrachten und untersuchen, ob und wie sich dies auf die Nutzung von und Einstellung zu öffentlicher Kinderbetreuung und letztendlich auf die mütterliche Erwerbstätigkeit auswirkt. Im Rückgriff auf frühere Ergebnisse soll hierzu auch genauer untersucht werden, inwieweit bestimmte Gruppen (Alleinerzie-hende, Haushalte mit Arbeitslosengeld-II-Bezug, Familien mit Migrationshintergrund) von dem Ausbau profitie-ren. Als Datengrundlage dient das Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS). Aufgrund seiner Panel-struktur erlaubt PASS die Situation vor und nach 2013 zu analysieren und zu vergleichen .


 

Ziel

Forschungsfragen:
- Wer nutzt öffentliche Kinderbetreuung für unter 3-Jährige vor und nach dem Rechtsanspruch?
- Verändern sich die Gründe der Nichtinanspruchnahme öffentlicher Kinderbetreuung für unter 3-Jährige?
- Führt der neue Rechtsanspruch auch zu einer höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern?

Methoden

Analyse auf der Basis des Panels "Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" PASS: Regressions- und Panelanalyse 

Leitung

01.01.2017 - 31.12.2019
01.01.2017 - 31.12.2019