Mindestlohneffekte in grenznahen Räumen
Projektlaufzeit: 01.06.2016 bis 01.06.2018
Kurzbeschreibung
Die Evaluierung des Mindestlohns stellt die Arbeitsmarktforschung vor große Herausforderungen. Da der flächendeckende Mindestlohn für (fast) alle Betriebe gilt, gibt es keine natürliche Kontrollgruppe. Der Grund hierfür ist, dass der flächendeckende Mindestlohn die gesamte Qualifikations- und Produktionsfaktorenstruktur determiniert. Die Möglichkeiten Personen oder Betriebe zu finden, die mit unmittelbar vom Mindestlohn betroffenen Personen oder Betrieben vergleichbar, gleichzeitig jedoch nicht indirekt von der Einführung des Mindestlohnes berührt sind, sind somit stark eingeschränkt. Ziel des Projektes ist es daher, Mindestlohneffekte entlang von grenznahen Räumen zu identifizieren. Um zu untersuchen, ob sich die grenznahen Räume im benachbarten Ausland als Kontrollgruppe eignen, werden in einem ersten Schritt mögliche Spillover-Effekte innerhalb des grenznahen Auslands auf die grenznahen Regionen analysiert. Sofern diese ausgeschlossen werden können, soll in einem zweiten Schritt für die Evaluation des flächendeckenden Mindestlohns die regionale Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn von sonst weitgehend gleichen Betrieben im grenznahen Raum genutzt werden.
Ziel
Das Ziel ist eine Kausalanalyse von Mindestlohneffekten. Hierfür wird geprüft, inwieweit sich der benachbarte Grenzraum als Kontrollgruppe eignet. Darauf aufbauend soll der Beschäftigungseffekt durch die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland analysiert werden.