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Projekt

Platzierung der Frage nach der Zuspielerlaubnis in einer Betriebsbefragung

Projektlaufzeit: 01.06.2015 bis 31.12.2016

Kurzbeschreibung

Stichprobenerhebungen bitten heutzutage schon fast routinemäßig um die Zustimmung, Umfragedaten mit administrativen Datenbanken verknüpfen zu dürfen, aber nicht alle Untersuchungseinheiten stimmen der Verknüpfung auch zu. Daher wurde bereits mit einigem Aufwand untersucht, ob die Platzierung der Frage nach der Zuspielerlaubnis einen Einfluss auf die Zustimmung haben könnte. Allerdings wurden solche Studien bislang nur in intervieweradministrierten Haushaltsbefragungen durchgeführt. Ob die Platzierung auch in selbstadministrierten Befragungen, wie z.B. einer Onlinebefragung, und bei anderen Typen der Zielpopulation eine Rolle spielen, bleibt eine offene Frage.
Wir haben ein Platzierungsexperiment in einer Onlinebefragung unter deutschen Betrieben aus einer repräsentativen Stichprobe durchgeführt. Der Fragebogen enthielt eine Frage nach der Zuspielerlaubnis von administrativen Daten des Betriebs, die bei der Bundesagentur für Arbeit hinterlegt sind, zu den Angaben aus der Befragung. Den Betrieben wurde die Frage nach der Zuspielerlaubnis zufällig zu Beginn, in der Mitte oder am Ende des Fragebogens gestellt. Unseres Wissens ist dies das einzige Platzierungsexperiment, das bei Betrieben durchgeführt wurde, und die einzige Studie, die die Frage nach der Zuspielerlaubnis an mehr als zwei Stellen in einem Onlinefragebogen variiert hat. Daher bietet diese Studie einen Beitrag zu „best practice“ Richtlinien zur Erhöhung der Zuspielerlaubnis bei Betrieben.
 

Ziel

Das Ziel ist herauszufinden, ob in Betriebsbefragungen die Platzierung der Frage nach der Zuspielerlaubnis von administrativen Daten zu Befragungsangaben einen Einfluss auf die Erteilung der Zustimmung hat.

Leitung

01.06.2015 - 31.12.2016
01.06.2015 - 31.12.2016