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Projekt

Öffnungsklauseln und Löhne

Projektlaufzeit: 01.01.2008 bis 31.12.2011

Kurzbeschreibung

Das Projekt untersucht die Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln in Branchentarifverträgen und deren Effekte auf Lohnniveau und Reagibilität des Lohnes auf firmenspezifische Bedingungen. Erste Ergebnisse zeigen, dass Öffnungsklauseln zu einer erhöhten Flexibilität von Löhnen führen und vor allem wettbewerbsschwachen Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Vorteile betrieblicher Regelungen zu nutzen, ohne auf die Vorteile von Flächentarifverträgen prinzipiell verzichten zu müssen.

Die Untersuchung basiert auf repräsentativen verbundenen Unternehmens-Beschäftigten-Daten des Jahres 2005 für das Verarbeitende Gewerbe in Westdeutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass Löhne in Betrieben, die Öffnungsklauseln anwenden, stärker auf Änderungen der betriebsspezifischen Situation reagieren als in Betrieben, deren Tarifverträge keine Öffnungsklauseln vorsehen. Dies ist vor allem für Betriebe relevant, die durch eine im Branchenvergleich unterdurchschnittliche Ertragssituation bzw. durch eine Verschlechterung der Ertragslage gekennzeichnet sind. Die Studie zeigt jedoch gleichzeitig, dass diese Flexibilisierungsmöglichkeiten derzeit von sehr wenigen Betrieben genutzt werden. Nur 22 v.H. der befragten Betriebe geben an, dass in ihrem dass in ihrem Branchentarifvertrag Öffnungsklauseln existieren. Hiervon nehmen rund die Hälfte Öffnungsklauseln tatsächlich in Anspruch.

Insgesamt deuten die bisherigen Resultate des Projektes darauf hin, dass Öffnungsklauseln als Flexibilisierungsinstrument einerseits das Potenzial aufweisen, die Anpassungsfähigkeit von Löhnen an betriebsspezifische Erfordernisse zu verbessern, andererseits aber mit erheblichen Implementierungsschwächen verbunden sind. Das zentrale Problem scheint darin zu bestehen, dass einzelne Betriebe entweder in zu geringem Umfang über die Existenz von Öffnungsklauseln informiert sind bzw. Regelungen, die den Zustimmungsvorbehalt beider Tarifvertragsparteien vorsehen, die tatsächliche Inanspruchnahme behindern.

Ziel

Das Projekt widmet sich der Identifkation von Effekten von Öffnungsklauslen auf das Lohnniveau sowie auf die Reagibilität des Lohnes auf den Gewinn.

Leitung

Alfred Garloff
01.01.2008 - 31.12.2011