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Projekt

Begleitforschung zu den Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen nach §§254ff. des Sozialgesetzbuches III

Projektlaufzeit: 01.09.1998 bis 01.08.2000

Kurzbeschreibung

Seit Januar 1998 können mit dem neuen Instrument der "Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen" nach §§ 254ff. SGB III Maßnahmen der aktiven, auf Wiedereingliederung in neue Beschäftigung gerichteten Arbeitsförderung durchgeführt werden, die im Falle von Betriebsänderungen mit Personalabbau unmittelbar vor oder nach dem Verlust des Arbeitsplatzes einsetzen. Diese Maßnahmen werden gemeinsam finanziert von der Bundesanstalt für Arbeit und von Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen, die ihren Personalstand im Rahmen eines Sozialplans oder einer sozialplanähnlichen Vereinbarung reduzieren. Dadurch soll die bisherige, auf Abfindungen und vorzeitige Übergänge in den Ruhestand gerichtete Sozialplanpraxis umgelenkt werden in Richtung auf eine beschäftigungswirksame Nutzung von Sozialplanmitteln. Zuständig für die Förderung sind die Landesarbeitsämter.
Die Inanspruchnahme des neuen Instruments ist im Jahre 1998 eher langsam angelaufen. Verstärktes Interesse der Betriebe und Betriebsräte war mit dem zunächst geplanten Auslaufen der Übergangsfrist für die Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld zu erwarten. Der Gesetzgeber hat allerdings zwischenzeitlich den alten Rechtszustand wieder hergestellt. Ein gewisser Druck in Richtung auf eine Veränderung der Sozialplanpraxis wird durch die schrittweise Abschaffung der vorgezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entstehen.
Aufgabe des Projekts ist die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und betrieblichen Nutzung des neuen Instruments. Zentrale Fragestellungen hierbei sind
-Inanspruchnahme der Förderung nach strukturellen Merkmalen der Betriebe und geförderten Personen
-Implementationsprozeß im Verhältnis von Betrieben und Landesarbeitsämtern
-Veränderung der Inhalte von Sozialplänen mit und ohne Förderung unter den veränderten Rahmenbedingungen
-Veränderung der Verhandlungslogik und -struktur bei der Vereinbarung von Sozialplänen, die gefördert werden sollen
-veränderte Verteilung der Kosten von Personalabbau zwischen Betrieben und Haushalt der BA
-Inhalt, Methodik und Organisation der geförderten Maßnahmen
-Inanspruchnahme und Akzeptanz der Maßnahmen durch die vom Personalabbau Betroffenen
-Verbleib der geförderten Personen.

Methoden

Das Projekt beinhaltet folgende empirische Bausteine:
-schriftliche Befragung von geförderten Betrieben (Personalabteilungen und Betriebsräte), schriftliche Befragung von geförderten Arbeitnehmern
-15 Fallstudien in Sozialplan-Betrieben mit und ohne Förderung
-Expertengespräche mit maßgeblichen Akteuren der Sozialpartner und auf den drei Organisationsebenen der Bundesanstalt für Arbeit
-Dokumentation und Inhaltsanalyse von Sozialplänen mit und ohne Förderung
-Recherchen über Entstehung und Inhalt von Sozialplänen, für die keine Förderung in Anspruch genommen wird.Expertengespräche mit Verbänden und der Bundesanstalt für Arbeit; Inhaltsanalyse von Sozialplänen mit und ohne Förderung; Fallstudien in Betrieben mit Sozialplänen;

Leitung

Christian Brinkmann
01.09.1998 - 01.08.2000
Matthias Knuth
01.09.1998 - 01.08.2000

Mitarbeiter

Johannes Kirsch
01.09.1998 - 01.08.2000
Sirikit Krone
01.09.1998 - 01.08.2000
Gernot Mühge
01.09.1998 - 01.08.2000