Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis
Projektlaufzeit: 01.12.2024 bis 31.12.2026
Kurzbeschreibung
Im Bürgergeld wurde die Eingliederungsvereinbarung durch den sogenannten Kooperationsplan ersetzt. Im Kooperationsplan sollen Jobcenter und Leistungsberechtigte gemeinsam vereinbarte Ziele festhalten und definieren, welche Schritte notwendig sind, um diese zu erreichen. Anders als die Eingliederungsvereinbarung stellt der Kooperationsplan keine rechtliche Grundlage für Leistungsminderungen dar. Das Projekt untersucht die Rolle des Kooperationsplans in der Beratungspraxis in Jobcentern. Dies beinhaltet Fragen nach der Ausgestaltung des Kooperationsplans und nach dessen Handhabung im Beratungsgespräch. Welche Ziele werden festgehalten und wie werden diese definiert? Wie werden Eigenbemühungen der Leistungsberechtigten und unterstützende Leistungen des Jobcenters thematisiert? Welche Bedeutung kommt dem Kooperationsplan im Beratungsgespräch zu? Und wie schätzen Jobcentermitarbeitende das Instrument ein? Um diese Fragen zu beantworten, werden Beratungsgespräche in Jobcentern beobachtet und Gruppendiskussionen mit Vermittlungsfachkräften in Jobcenter geführt. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen Schlussfolgerungen über die Rahmenbedingungen von Vertrauen und Transparenz im Kontakt zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern sowie die Rolle, die der Kooperationsplan dafür spielt, gezogen werden.
Ziel
Erkenntnisse zur Handhabung des Kooperationsplan in der Beratung und Vermittlung in Jobcentern.