Leistungsmissbrauch im SGB II: Empirische Abschätzungen und strukturelle Einflussfaktoren
Projektlaufzeit: 01.12.2025 bis 31.12.2027
Kurzbeschreibung
Die Effektivität sozialstaatlicher Leistungen bemisst sich nicht zuletzt daran, ob sie die unterstützungsbedürftigen Bevölkerungsgruppen tatsächlich erreichen. Nur so kann ihre soziale Absicherung gewährleistet werden. Entsprechend sind sowohl die Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen als auch deren missbräuchlicher Bezug wichtige Hinweise auf eine ineffektive Ausgestaltung sozialstaatlicher Unterstützung und ihrer institutionell-administrativen Umsetzung. Während im ersten Fall bestehende Rechtsansprüche nicht eingelöst und damit vorhandene Bedarfslücken bestehen bleiben, werden im zweiten Fall Sozialleistungen gewährt, obwohl kein Anspruch besteht. Obwohl beide Phänomene gleichermaßen auf relevante Dysfunktionalitäten sozialstaatlicher Sicherung verweisen, steht in der öffentlichen Auseinandersetzung vor allem der Missbrauch von Sozialleistungen im Fokus. Der Blick richtet sich dabei vielfach auf bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen, wie sie die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt. Diese Schwerpunktsetzung ist wenig überraschend, da die missbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützungsleistungen nicht nur einen Rechtsbruch darstellt, sondern auch als Verletzung verbreiteter Solidaritäts- und Gerechtigkeitsvorstellungen wahrgenommen wird. Zudem wird das Phänomen häufig anhand besonders zugespitzter Einzelfälle verhandelt und weist daher ein hohes Skandalisierungspotenzial auf. Verstärkt wird dies durch Überschneidungen mit anderen gesellschaftlichen Konfliktfeldern, nicht zuletzt migrationspolitischen Debatten. Das unterstreicht auch die jüngere Diskussion über bandenmäßigen Missbrauch von Grundsicherungsleistungen im Kontext der Regelungen zur EU-Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Über das tatsächliche Ausmaß des Missbrauchs von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie dessen strukturelle Bedingungen ist bislang jedoch nur wenig bekannt. Dies liegt unter anderem daran, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine einheitliche bundesweite Datenerhebung gibt. Die jährlichen Angaben der Bundesagentur für Arbeit zum Leistungsmissbrauch im SGB II beziehen sich deswegen nur auf gemeinsame Einrichtungen, während Angaben der kommunalen Träger nicht einfließen. Vor allem aber geben diese Statistiken nur Auskunft über eingeleitete und abgeschlossene Straf- und Bußgeldverfahren und bilden damit lediglich das sogenannte Hellfeld ab. Die wissenschaftliche Forschung zum Missbrauch von Leistungen des deutschen Sozialstaats wiederum ist eher juristisch und diskursanalytisch ausgerichtet. Einzelne Untersuchungen zielen zwar auf eine Quantifizierung solcher Phänomene, zuletzt etwa Bossler et al. (2023) zur missbräuchlichen Nutzung des Kurzarbeitergelds, konzentrieren sich jedoch auf andere Leistungsbereiche. Hier setzt die Studie zum Leistungsmissbrauch im SGB II an: Auf Basis von Daten des Websurvey des Haushaltspanels Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) soll zum einen das Ausmaß verschiedener Dimensionen des Leistungsmissbrauchs abgeschätzt werden, unter anderem den Jobcentern nicht gemeldeter Erwerbseinkünfte. Zum Einsatz kommt dabei eine spezifische Befragungsmethode, die die Erhebung sensitiver Sachverhalte erlaubt und Verzerrungen durch sozial erwünschtes Antwortverhalten reduziert. Zum anderen wird die dritte Welle der IAB-Jobcenterbefragung (OnJoB) genutzt, um Fach- und Führungskräfte aus Vermittlung und Leistungsabteilung zur Relevanz, zu Formen und zum Umgang mit Leistungsmissbrauch in ihren Jobcentern zu befragen. Ergänzend werden Informationen zu organisatorischen Abläufen bei der Identifikation und Verfolgung von Leistungsmissbrauch erhoben.
Ziel
Auf Basis von Daten des PASS-Websurveys sowie der IAB-Jobcenterbefragung sollen das Ausmaß von Leistungsmissbrauch im SGB II abgeschätzt sowie Informationen zur Relevanz, zu Formen und zum Umgang mit Leistungsmissbrauch in den Jobcentern erhoben werden.
