Eine ab dem nächsten Jahr geltende Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld werden voraussichtlich rund 20.000 Arbeitslose nutzen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Um Arbeitslosengeld beanspruchen zu können, muss man innerhalb der letzten 24 Monate, der sogenannten Rahmenfrist, mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Ab dem Jahr 2020 verlängert sich die Rahmenfrist von 24 auf 30 Monate.
Mit Daten aus dem Jahr 2017 – das sind die aktuellsten, die für die Berechnungen geeignet sind – hat die IAB-Forscherin Gesine Stephan untersucht, wie viele Arbeitslose die Änderung der Rahmenfrist nutzen werden. Im Jahr 2017 wären es gut 20.000 Personen gewesen.
Theoretisch hätten aufgrund der Änderung sogar rund 50.000 Personen zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Tatsächlich beantragen aber bei weitem nicht alle Personen Arbeitslosengeld, die rein rechnerisch dafür in Betracht kommen. Manche ziehen sich nach einem Beschäftigungsverhältnis zeitweise vom Arbeitsmarkt zurück, beispielsweise weil sie ein Studium aufnehmen. Andere beantragen Rente. Auch die Rückkehr von Saisonarbeitnehmern in ihr Heimatland spielt hier eine Rolle.
Unter den rund 50.000 Personen in Deutschland, die 2020 einen zusätzlichen Arbeitslosengeld-Anspruch hätten, sind gut 10.000, die ohne die geänderten Anspruchsvoraussetzungen statt dem Arbeitslosengeld nur Arbeitslosengeld II bekämen. Ein Teil von ihnen wird aber auch parallel zum Arbeitslosengeld-Bezug weiter auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein, da ihr Arbeitslosengeld-Anspruch zu niedrig ist, um davon leben zu können.
Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2019/kb0919.pdf.