Ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, deren Wohnort sich aber im Ausland befindet, haben deutlich an Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen. Seit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten ab 2011 ist insbesondere die Zahl osteuropäischer Grenzpendler gestiegen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Zwischen 2010 und 2019 ist die Zahl der in Deutschland arbeitenden Grenzpendler von unter 69.000 auf mehr als 191.000 Personen angestiegen. Sie hat sich damit seit 2010 fast verdreifacht. Dieser Zuwachs liegt vor allem an der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten. Die Zahl der Grenzpendler ist dabei nicht nur in den Grenzregionen Deutschlands gestiegen, sondern auch in Kreisen, die im Landesinneren liegen.
In den meisten Bundesländern bilden Grenzpendler aus Polen die größte Gruppe. Zudem spielen Grenzpendler aus den jeweils angrenzenden Staaten eine wichtige Rolle. In 2019 waren nach den rund 69.000 Grenzpendlern aus Polen die gut 36.000 Grenzpendler aus Frankreich die zweitstärkste Gruppe. An dritter Stelle kamen die mehr als 34.000 tschechischen Grenzpendler.
Mittlerweile hat auch die Zahl der Grenzpendler aus Ländern deutlich zugenommen, die nicht an Deutschland angrenzen. Inzwischen kommen knapp 9.000 Grenzpendler aus Rumänien und jeweils rund 5.000 aus Ungarn und der Slowakei.
Grenzpendler aus westeuropäischen Nachbarstaaten wie Österreich (gut 9.000) oder den Niederlanden (knapp 7.000) üben häufig berufliche Tätigkeiten auf einem hohen oder sehr hohen Anforderungsniveau aus. Unter den Beschäftigten aus den neueren Grenzpendlerländern, also den östlich gelegenen Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik oder Rumänien, haben Tätigkeiten mit geringem Anforderungsniveau eine höhere Bedeutung. Sie sind zudem häufig in der Zeitarbeit tätig.
In der IAB-Studie werden alle Personen als Grenzpendler bezeichnet, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und deren beim Arbeitgeber gemeldeter Wohnort im Ausland liegt. „Grenzpendeln ist somit ein relativ weiter Begriff und beinhaltet keine Anforderung an tägliches oder mindestens wöchentliches Pendeln, wie dies bei der Begriffsdefinition der Grenzgänger der Fall ist“, erklären die Autorinnen und Autoren der Studie. Es ist daher möglich, dass ein Grenzpendler einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort hat, der in den verwendeten Sozialversicherungsdaten nicht enthalten ist.
Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0920.pdf. Sie basiert auf Arbeitsmarktdaten, die vor den Grenzschließungen aufgrund der Corona-Krise erhoben wurden.