Bei der Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht nicht nur die einzelne Person im Mittelpunkt, auch ihre Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, in der diese Person lebt, hat Einfluss auf den Vermittlungsprozess. Leben Paare mit Kindern zusammen, hat die Rollenaufteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf die Beratung und Vermittlung im Jobcenter. Auch durch Merkmale wie die Berufserfahrung des Partners wird die Intensität der Betreuung beeinflusst, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW).
Indikator für die Intensität der Beratung ist dabei die nach Einschätzung der Vermittlungsfachkräfte angemessene Zeit, die zwischen Erst- und Folgegespräch vergeht. Lebt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind im Haushalt, sehen die Befragten für Frauen eine weniger enge Taktung als angemessen an, während für Väter die gleiche Intensität als ratsam betrachtet wird wie für Männer ohne Kinder.
Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern setze der Beratung und Vermittlung insofern einen Rahmen, als die Vermittlungsfachkräfte auf die Situation in einer Bedarfsgemeinschaft reagierten, betonen die Arbeitsmarktforscher. Seien die Jobcenter-Mitarbeiter mit dem Modell des männlichen Haupternährers konfrontiert, versuchten sie zum Teil, auf eine individuelle Erwerbstätigkeit der Frauen hinzuwirken. Sie stießen aber auch an Grenzen ihrer Zuständigkeit, wenn normative Wertvorstellungen ins Spiel kämen.
Die angemessene Intensität der Beratung wird bei Personen mit Berufserfahrung höher eingeschätzt als bei Personen ohne entsprechende Erfahrung. Zudem sollten aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte Personen mit wenig Berufserfahrung, deren Partner ebenfalls wenig Erfahrung vorweisen können, intensiver beraten werden, als Personen, die zwar selbst wenig Vorkenntnisse haben, aber mit einem Partner zusammenleben, der auf viel Berufserfahrung zurückgreifen kann. „Die Chance einer Bedarfsgemeinschaft als Ganzes, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, steht im Vordergrund, wenn Vermittlungsfachkräfte für ihr Vorgehen die Berufserfahrung einer arbeitsuchenden Person in Relation zur Berufserfahrung ihres Partners berücksichtigen“, erklären die Forscher. Gleichzeitig gehe es für die Vermittlungsfachkräfte auch immer darum, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Leistungsberechtigten im Blick zu haben. Die ganzheitliche Betrachtung beider Seiten sei somit zentral für den Vermittlungsprozess.
Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1419.pdf.