Im ersten Halbjahr 2020 nahmen im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung weniger Personen an wichtigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teil als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im zweiten Halbjahr 2020 stieg die Zahl zwar wieder an, das Niveau vor der Pandemie wurde aber bisher nicht wieder erreicht. Unabhängig davon blieb die Förderwirkung bei allen untersuchten Maßnahmen durchweg positiv. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Den stärksten Einbruch bei den Zugängen gab es bei den Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Träger. Dort sanken die Zugänge im ersten Halbjahr 2020 um 40 Prozent. „Auch wenn die Eintrittszahlen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 vorübergehend wieder angestiegen sind, wurden die alten Stände bisher nicht wieder erreicht“, erklärt Gesine Stephan, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“.
Die Wirkung der Maßnahmen, gemessen an dem Zuwachs im Anteil der Geförderten, der ein Jahr nach Maßnahmenbeginn in Beschäftigung ist, blieb während der Covid-19-Pandemie relativ stabil. Bei den kürzeren Weiterbildungsmaßnahmen bis drei Monate waren in der Gruppe der Geförderten ein Jahr nach Förderbeginn mindestens 15 Prozentpunkte mehr in Beschäftigung als in der Vergleichsgruppe. Auch für etwas längere Weiterbildungen sowie für Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Träger ermittelt die Studie positive - wenn auch etwas geringere - Wirkungen. Für Personen, die an betriebsnahen Maßnahmen teilnahmen, fiel die geschätzte Förderwirkung am höchsten aus – bei diesen ist aber auch das Risiko von Mitnahme- und Substitutionseffekten auf der betrieblichen Ebene am größten.
Die Autorinnen und Autoren haben auch untersucht, welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie aus Sicht der Bildungsanbieter auf die Durchführung der Weiterbildungen hatte. Fast 20 Prozent der Bildungsanbieter, die zu Beginn der Pandemie Weiterbildungskurse im Präsenzformat angeboten haben, mussten solche Kurse abbrechen. 56 Prozent gaben an, dass Kurse ausgesetzt wurden. Für einen großen Teil der Präsenzkurse war aber eine alternative Durchführung umsetzbar: Fast 77 Prozent aller Träger haben Kurse von Präsenz- auf Onlineformate umgestellt. „Die Möglichkeiten einer virtuellen Durchführung von Weiterbildungskursen hängen stark von der Art und dem Inhalt der Weiterbildung ab. Je mehr praktische Anteile die Weiterbildung beinhaltet, desto schwieriger dürfte sich eine Umstellung gestalten“, gibt die IAB-Autorin Julia Lang zu bedenken.
Neben Ergebnissen aus einer Befragung von Bildungsanbietern beruht die Studie auf Ergebnissen der Wirkungsanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Verfahren TrEffeR („Treatment Effects and Prediction”) überprüft die Zentrale der BA laufend, wie sich die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsmarktchancen der Geförderten auswirkt. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-22.pdf.